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Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss vom 22.05.2015
- 3 L 463/15 -
Rauchverbot in Schützenfestzelt rechtmäßig
Öffentliches Interesse an sofortiger Durchsetzung des Rauchverbots wiegt stärker als Interessen des Vereins
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat in einem Eilverfahren die Anordnung der Stadt Iserlohn bestätigt, das Rauchen im Festzelt ab dem Schützenfest 2015 zu unterbinden.
Zur Begründung führte das Gericht im Wesentlichen aus, dass die Klage des Iserlohner Bürgerschützenvereins gegen die Anordnung der Stadt Iserlohn voraussichtlich erfolglos bleiben werde. Bei dem
Rauchverbot entspricht Zweck des Nichtraucherschutzgesetzes
Mit der Anordnung habe der Bürgermeister auch das ihm zustehende Ermessen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.05.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Arnsberg/ra-online
- Gesetzliches Rauchverbot bei öffentlich zugänglichen Vereinsveranstaltungen verstößt nicht gegen Vereinigungsfreiheit
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.09.2014
[Aktenzeichen: 1 BvR 3017/11]) - Raucherclubs unzulässig – Rauchen in Festzelten weiterhin erlaubt
(Verwaltungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.04.2010
[Aktenzeichen: VGH B 60/09 und VGH B 70/09])
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Dokument-Nr. 21097
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