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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 19.06.2020
- 1 L 188/20 -
Verfassungsschutz darf "Identitäre Bewegung" als "gesichert rechtsextremistisch" bezeichnen
Berichterstattung zur Aufklärung der Öffentlichkeit geeignet und erforderlich
Die Einstufung der sog. "Identitären Bewegung" als "gesichert rechtsextrem" in dem zur Veröffentlichung anstehenden Verfassungsschutzbericht des Bundes 2019 ist nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin rechtens.
Die Gruppierung "Identitäre Bewegung" hat im Eilverfahren beantragt, die Einstufung im
Veröffentlichung sei vom geltenden Recht abgedeckt
Das Verwaltungsgericht wies den Antrag der Gruppierung, die entsprechende Einstufung im
Politik auf den Erhalt der ethnischen "Reinheit" aller Völker verstößt gegen die Menschenwürde
Dies werde deutlich an einer von der "Identitären Bewegung" behaupteten und massiv kritisierten "Heterogenisierung von Gesellschaften durch fremdkulturelle Einwanderung". Ferner sei die Politik der "Identitären Bewegung" auf den Erhalt der ethnischen "Reinheit" aller Völker gerichtet. Die Gruppierung verletze überdies auch deshalb die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 28905
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