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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 17.01.2023
- 36 K 75/20 -
Keine Beihilfe für Barthaarentfernung bei Kosmetikerin
Arztvorbehalt stellt keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass eine Beamtin mit Transidentität keinen Anspruch hat auf Übernahme der bei einer Kosmetikerin entstandenen Kosten für eine Nadelepilation des Barts.
Die Klägerin ist Beamtin beim Land Berlin. Sie wurde als Mann geboren und hat eine Geschlechtsangleichung zur Frau durchführen lassen. Ihr Arzt verordnete ihr eine dauerhafte Entfernung des Barthaarwuchses durch Nadelepilation. Diese Behandlung lässt die Klägerin bei einer Kosmetikermeisterin durchführen; geplant sind 120 Behandlungseinheiten à 72 Euro. Das Landesverwaltungsamt Berlin lehnte die
Beihilfe gesetzlich nur zur Kostenübernahme von medizinische Behandlungen verpflichtet
Das VG hat die Klage abgewiesen. Auch wenn die Entfernung des Barthaarwuchses bei der Klägerin medizinisch notwendig sei, sei die Beihilfe gesetzlich nur zur
Auch keine Kostenübernahme wegen "besonderer Härte"
Die Klägerin könne die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.03.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32691
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