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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Arztvorbehalt“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22.01.2024
- 1 BvR 2078/23, 1 BvR 2171/23 und 1 BvR 2182/23 -
Heilpraktiker scheitern mit Beschwerden gegen Blutentnahme-Verbot
Verfassungsbeschwerden wegen unzureichender Begründung unzulässig
Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, mit denen sich die beschwerdeführenden Heilpraktiker gegen die Untersagung der Blutentnahme im Rahmen sogenannter Eigenblutbehandlungen wenden.
Nach § 7 Abs. 2 Transfusionsgesetz (TFG) dürfen Blutentnahmen grundsätzlich nur durch ärztliche Personen oder anderes qualifiziertes Personal unter ärztlicher Verantwortung erfolgen. § 28 TFG nennt verschiedene Fälle von Blutentnahmen (z.B. homöopathische Eigenblutprodukte), die nicht unter das Transfusionsgesetz und damit auch nicht unter den Arztvorbehalt fallen. Die zuständigen Behörden untersagten den Beschwerdeführern, die jeweils als Heilpraktiker tätig sind, im Rahmen sogenannter Eigenblutbehandlungen Blutentnahmen durchzuführen. Hiergegen wandten sich die Beschwerdeführer an die Fachgerichte, blieben jedoch ohne Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 17.01.2023
- 36 K 75/20 -
Keine Beihilfe für Barthaarentfernung bei Kosmetikerin
Arztvorbehalt stellt keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass eine Beamtin mit Transidentität keinen Anspruch hat auf Übernahme der bei einer Kosmetikerin entstandenen Kosten für eine Nadelepilation des Barts.
Die Klägerin ist Beamtin beim Land Berlin. Sie wurde als Mann geboren und hat eine Geschlechtsangleichung zur Frau durchführen lassen. Ihr Arzt verordnete ihr eine dauerhafte Entfernung des Barthaarwuchses durch Nadelepilation. Diese Behandlung lässt die Klägerin bei einer Kosmetikermeisterin durchführen; geplant sind 120 Behandlungseinheiten à 72 Euro. Das Landesverwaltungsamt Berlin... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.01.2022
- 13 B 1465/21 -
Rechtmäßigkeit des Arztvorbehalts für gewerbliche Entfernung von Tätowierungen und Permanent-Make-up
Arztvorbehalt ist angesichts der Gesundheitsrisiken verhältnismäßig
Der Arztvorbehalt für die gewerbliche Entfernung von Tätowierungen und Permanent-Make-up ist angesichts der damit verbunden Gesundheitsrisiken rechtmäßig und verhältnismäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Schluss des Jahres 2020 darf gemäß § 5 Abs. 2 NiSV unter anderem die Entfernung von Tätowierungen und Permanent-Make-up nur noch von approbierten Ärzten mit entsprechender Weiter- oder Fortbildung durchgeführt werden. Die Betreiberin eines Studios zur professionellen Tattooentfernung mittels Laser, die weder selbst Ärztin war noch Ärzte... Lesen Sie mehr
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