Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 21.09.2020
- 4 L 350/20 -
VG Berlin kippt Sonntagsöffnungen am 4. Oktober und am 8. November 2020 in Berlin
Pandemiebedingte Einbußen des Einzelhandels begründen keinen Ausnahmecharakter vom landesweit geltenden Gebot der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen
Verkaufsstellen im Land Berlin dürfen nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts nicht an den Sonntagen des 4. Oktober und des 8. November 2020 öffnen. Das Gericht gab damit einem Eilantrag der Gewerkschaft Verdi statt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit
VG: Allgemeinverfügung offensichtlich rechtswidrig
Soweit die
Sonntagsöffnung nur bei großen Veranstaltungen möglich
Die
Veranstaltungen mit mehr als 5000 Besuchern unter freiem Himmel verboten
Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit fänden in diesem Jahr aber ebenso wenig unter nennenswerter Publikumsbeteiligung statt wie das angegebene Abschiedsfest für den Flughafen Tegel. Vielmehr seien nach der schon im Erlasszeitpunkt geltenden und auch aktuell unveränderten SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin Veranstaltungen unter freiem Himmel mit mehr als 5.000 Personen und (ab 1. Oktober 2020) in geschlossenen Räumen mit mehr als 1.000 Personen gerade verboten. Die Planung für die "Berlin Science Week" und das "JazzFest Berlin" seien ebenfalls nach wie vor nicht in ihren Einzelheiten bekannt, pandemiebedingt sei aber diesjährig nur mit einer nur sehr geringen Ausstrahlungswirkung zu rechnen.
Einbußen durch Corona kein Grund für Ausnahmen
Schließlich sei das Festival "Berlin leuchtet" bereits in den Vorjahren nicht als ausreichend für die Annahme einer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.09.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
- Eilantrag der Gewerkschaft ver.di gegen Sonntagsöffnung des Main-Taunus-Zentrums gescheitert
(Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.08.2013
[Aktenzeichen: 7 L 30671/13.F]) - Öffnung von Geschäften an Sonn- und Feiertagen bedarf eines besonderen Sachgrundes
(Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 07.03.2016
[Aktenzeichen: 3 EN 123/16])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29219
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29219
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.