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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Feiertagsarbeit“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 21.08.2024
- 1 A 417/23 -
Klage gegen Bewilligung von Sonn- und Feiertagsarbeit erfolgreich
Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück hatte Sonntagsarbeit für Black Friday und Vorweihnachtsgeschäft bewilligt
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat der Klage einer Gewerkschaft gegen eine Bewilligung zur Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen stattgegeben. Diese hatte das beklagte Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück erteilt.
Die Bewilligung wurde der in diesem Verfahren beigeladenen Gesellschaft erteilt, deren Hauptgeschäftsfeld der Online-Handel mit Merchandising-Artikeln darstellt. Der Beklagte hatte der Beigeladenen in früheren Jahren für die Zeiträume von Anfang bzw. Ende November bis Ende Dezember eine Bewilligung zur Sonn- und Feiertagsarbeit erteilt. Zuletzt war der Beigeladenen auf Grundlage von § 13 Abs. 5 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) eine Bewilligung für den Zeitraum vom 3. April 2022 bis zum 13. November 2024 erteilt worden. Diese Bewilligung wurde durch Urteil der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 11. Oktober 2023 aufgehoben. Auf den daraufhin... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 11.10.2023
- 1 A 119/22 -
VG gibt Klage gegen Genehmigung von Sonn- und Feiertagsarbeit statt
Strenge Anforderungen an Genehmigung von Sonntagsarbeit
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat der Klage einer Gewerkschaft gegen eine Genehmigung zur Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen stattgegeben. Diese hatte das beklagte Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück erteilt.
Die Genehmigung wurde der in diesem Verfahren beigeladenen Gesellschaft erteilt, deren Hauptgeschäftsfeld der Handel mit Merchandising-Artikeln darstellt. Der Beklagte hatte der Beigeladenen in früheren Jahren für die Zeiträume von Anfang bzw. Ende November bis Ende Dezember eine Genehmigung zur Sonn- und Feiertagsarbeit erteilt. Auf den entsprechenden Antrag der Beigeladenen erteilte... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 27.04.2023
- 4 K 311/22 -
Online-Möbelhaus: Keine Sonntagsarbeit im Kundenservice
Ausnutzung der zulässigen Betriebszeit an den anderen Tagen laut Arbeitszeitgesetz für Ausnahmegenehmigung erforderlich
Ein Möbelvertrieb, der seine Produkte ausschließlich im Internet anbietet, darf Arbeitnehmer im Kundenservice in Deutschland an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Die Klägerin vertreibt Möbel und Einrichtungsgegenstände im Internet. In Deutschland beschäftigt sie 1.635 Arbeitnehmer, wovon 215 im Kundenservice tätig sind, davon wiederum sieben im Bundesland Sachsen. Der Kundenservice wird gegenwärtig an Sonn- und Feiertagen vor allem durch deutschsprachige Beschäftigte in Callcentern in Polen und in Irland erbracht. Der Antrag der Klägerin, ihr... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 21.09.2020
- 4 L 350/20 -
VG Berlin kippt Sonntagsöffnungen am 4. Oktober und am 8. November 2020 in Berlin
Pandemiebedingte Einbußen des Einzelhandels begründen keinen Ausnahmecharakter vom landesweit geltenden Gebot der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen
Verkaufsstellen im Land Berlin dürfen nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts nicht an den Sonntagen des 4. Oktober und des 8. November 2020 öffnen. Das Gericht gab damit einem Eilantrag der Gewerkschaft Verdi statt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Allgemeinverfügung vom 26. August 2020, legte die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zwei Sonntage im zweiten Halbjahr 2020 fest, an denen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse ausnahmsweise zwischen 13:00 bis 20.00 Uhr für das Anbieten von Waren geöffnet sein dürfen. Dabei handelt es sich um den 4. Oktober 2020... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2019
- 14 K 1653/17 L -
Fahrten von Profisportlern im Mannschaftsbus können Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sein
Vom Arbeitgeber gezahlte Zuschläge bleiben steuerfrei
Profi-Sportmannschaften reisen zu Auswärtsterminen regelmäßig in Mannschaftsbussen an. Diese Fahrzeiten im Mannschaftsbus können zur Arbeitszeit der Sportler und Betreuer gehören. Zahlt ihr Arbeitgeber für die Beförderungszeiten einen Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, ist dieser steuerfrei. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist eine Profi-Sportmannschaft. Die bei ihr angestellten Spieler und Betreuer sind arbeitsvertraglich verpflichtet, zu auswärts stattfindenden Terminen im Mannschaftsbus anzureisen. Eine individuelle Anreise ist ihnen nicht erlaubt. Die Klägerin zahlte ihren Arbeitnehmern Zuschläge zu Sonntags-, Feiertags- und Nacharbeit steuerfrei aus.... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.01.2018
- 5 AZR 69/17 -
BAG: Sonn- und Feiertagszuschläge zur Erfüllung des Mindestlohnanspruchs geeignet
Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Mindestlohn und Sonn- und Feiertagszuschläge
Sonn- und Feiertagszuschläge sind geeignet den Mindestlohnanspruch zu erfüllen. Daher steht einem Arbeitnehmer neben dem Anspruch auf Mindestlohn nicht zusätzlich der Anspruch auf Sonn- und Feiertagszuschläge zu. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erhob im Jahr 2015 eine in einem Seniorenheim beschäftigte Arbeitnehmerin gegen ihre Arbeitgeberin Klage auf Zahlung der Sonn- und Feiertagszuschläge für geleistete Sonn- und Feiertagsarbeit. Die Arbeitgeberin hielt den Anspruch für erfüllt. Sie gab an, dass die Arbeitnehmerin bereits den Mindestlohn erhalte. Darüber hinaus könne sie nicht noch Sonn- und... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2018
- 29 K 8347/15 -
Sonntagsarbeit bei Amazon rechtswidrig
Amazon hätte durch Ausgestaltung des Geschäftsmodells Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe in der Vorweihnachtszeit hinreichend Rechnung tragen können
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die der Amazon Fulfillment Germany GmbH in Rheinberg erteilte Bewilligung, Arbeitnehmer an den Adventssonntagen des 13. und 20. Dezember 2015 ausnahmsweise zu beschäftigen, rechtswidrig war und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in ihrem Grundrecht auf Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit verletzte.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Amazon war durch die Bezirksregierung Düsseldorf der Einsatz der Arbeitskräfte an zwei Adventsonntagen nach dem Arbeitszeitgesetz erlaubt worden. Hiergegen hatte die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Klage erhoben.Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab der Klage statt. Für das Gericht sei nicht erkennbar, dass... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.08.2017
- 10 AZR 859/16 -
Für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen gilt Pfändungsschutz
Pfändungsschutz gilt dagegen nicht für Zulagen für Schicht-, Samstags- oder Vorfestarbeit
Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen im Sinne von § 850 a Nr. 3 ZPO und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar. Zulagen für Schicht-, Samstags- oder sogenannte Vorfestarbeit sind dagegen der Pfändung nicht entzogen. Hinsichtlich der Frage, in welchem Umfang und welcher Höhe Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit als "üblich" und damit unpfändbar im Sinne von § 850 a Nr. 3 ZPO anzusehen sind, kann an die Regelung in § 3 b EStG angeknüpft werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls arbeitet bei der Beklagten, die Sozialstationen betreibt, als Hauspflegerin. Nach einem zwischenzeitlich aufgehobenen Insolvenzverfahren befand sich die Klägerin in der sogenannten Wohlverhaltensphase, in der sie ihre pfändbare Vergütung an einen Treuhänder abgetreten hatte. Im Zeitraum Mai 2015 bis März 2016 führte die Beklagte von der... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.05.2017
- BVerwG 8 CN 1.16 -
Kein verkaufsoffener Sonntag ohne Sachgrund
Umsatz- und Erwerbsinteresse der Handelsbetriebe und Shoppinginteresse der Kundschaft als Sachgrund nicht ausreichend
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein verkaufsoffener Sonntag stets durch einen Sachgrund gerechtfertigt sein muss. Als Sachgrund reicht das alleinige Umsatz- und Erwerbsinteresse der Handelsbetriebe und das Shoppinginteresse der Kundschaft jedoch nicht aus. Die konkret beabsichtigte Ladenöffnung ist vielmehr in ihrem zeitlichen, räumlichen und gegenständlichen Umfang zu rechtfertigen.
Im zugrunde liegenden Verfahren ging es um eine Rechtsverordnung der Stadt Worms zur Freigabe der Ladenöffnung an einem Sonntag. Die Verordnung sah vor, dass am 29. Dezember 2013 sämtliche Verkaufsstellen im Gemeindegebiet von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein durften.Der Normenkontrollantrag einer Gewerkschaft hatte vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz keinen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Dresden, Urteil vom 12.04.2017
- 4 K 1278/16 -
Kirche hat Recht auf Beteiligung an Verfahren zur Genehmigung von Sonntagsarbeit
Landeskirche kann Einhaltung der Sonntagsruhe aufgrund Bestimmung des Artikels 139 der Weimarer Reichsverfassung einfordern
Das Verwaltungsgericht Dresden hat entschieden, dass die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens ein Recht darauf hat, an Verfahren der Landesdirektion Sachsen zur Genehmigung von Sonntagsarbeit in Callcentern beteiligt zu werden.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Landeskirche war durch Medienberichte darauf aufmerksam geworden, dass die Landesdirektion Sonntagsarbeit in Callcentern genehmigt hat. Während in anderen Bundesländern die Möglichkeit zur Sonntagsarbeit durch Rechtsverordnungen der jeweiligen Landesregierung näher ausgestaltet ist, fehlt eine solche Rechtsverordnung in Sachsen.... Lesen Sie mehr
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