Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 03.09.2013
- VG 1 L 239.13 -
Grosz-Zeichnungen bleiben vorerst in Berlin
Verwaltungsgericht untersagt Ausfuhr des geschützten Kulturerbes
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Zeichnungen "Schönheit, dich will ich preisen" und "Brillantenschieber" von George Grosz Deutschland vorerst nicht verlassen dürfen.
Im zugrunde liegenden Fall scheiterte der Eigentümer der Werke "Schönheit, dich will ich preisen" und "Brillantenschieber" von George Grosz mit seinem Eilbegehren, ihm die vorläufige Ausfuhr der Werke zu einer Kunstausstellung in London zu gestatten.
Berliner Kulturverwaltung nimmt Werke in Verzeichnis national wertvoller Kulturgüter auf
Die Berliner Kulturverwaltung hat die beiden 1919 bzw. 1920 entstandenen Werke auf der Grundlage des Kulturgut-Abwanderungsschutzgesetzes (KultgSchG) in das Verzeichnis national wertvoller Kulturgüter aufgenommen. Gegen die Eintragung hat der Eigentümer Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin erhoben, über die noch nicht entschieden ist.
Auch ein vorübergehendes Verbringen der Werke ins Ausland für Ausstellungszwecke stellt unzulässige Ausfuhr dar
Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Eilantrag des Antragstellers zurück. Nach dem KultgSchG habe bereits die Einleitung des Eintragungsverfahrens zur Folge, dass die Ausfuhr des geschützten Kulturgutes untersagt sei. Entgegen der Ansicht des Antragstellers liege eine Ausfuhr der Werke auch vor, wenn sie lediglich für Ausstellungszwecke vorübergehend ins Ausland verbracht werden sollten. Die Vorschrift wolle sicherzustellen, dass während des schwebenden Verfahrens Kulturgut nicht ins Ausland ausgeführt und damit keine vollendeten Tatsachen geschaffen würden. Bei schwebenden Eintragungsverfahren dürften Anträge auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung daher grundsätzlich nicht positiv beschieden werden.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Vermieter haftet nicht für Schäden an eingelagerten Kunstgegenständen nach Wasserrohrbruch
(Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 30.09.2010
[Aktenzeichen: 2 U 779/09]) - Gestaltungsfreiheit eines Künstlers kann vertraglich eingeschränkt werden
(Amtsgericht München, Urteil vom 19.04.2011
[Aktenzeichen: 224 C 33358/10])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 16733
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss16733
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.