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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 18.06.2015
- VG 2 K 176.14 -
Bundestag muss Auskunft über ausgestellte Anzahl an Hausausweisen geben
Ausgabe von Hausausweisen stellt Verwaltungstätigkeit des Bundestages und nicht spezifisch parlamentarisches Handeln dar
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass der Deutsche Bundestag Auskunft über die Zahl der an Verbandsvertreter ausgestellten Hausausweise und die Namen der Verbände geben muss.
Nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages werden Hausausweise für Verbandsvertreter ausgestellt, wenn diese mit ihrem Verband in einer öffentlichen Liste eingetragen sind. Den Vertretern von nicht in dieser Weise öffentlich registrierten Verbänden kann ein Hausausweis erteilt werden, wenn der Verbandsvertreter in einem durch den Parlamentarischen Geschäftsführer einer Fraktion gezeichneten Antrag nachweist, dass er das Gebäude des Deutschen Bundestages im Interesse des Parlaments häufig aufsuchen muss.
Bundestagsverwaltung die Herausgabe von Informationen zu Hausausweisen ab
Auf die Anfrage des Klägers lehnte die Bundestagsverwaltung die Herausgabe von Informationen zur Zahl und zu den Namen der Verbände mit der Begründung ab, dass die Zeichnung von Anträgen durch die Parlamentarischen Geschäftsführer eine parlamentarische Angelegenheit sei, mandatsbezogene Informationen betreffe und Rückschlüsse auf die natürliche Personen erlaube.
VG bejaht Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Dem ist das Verwaltungsgericht Berlin nicht gefolgt. Der Kläger habe einen Anspruch nach dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.06.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Presse hat keinen Anspruch auf Auskunft über Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.04.2015
[Aktenzeichen: OVG 6 S 67.14]) - Bundestagsverwaltung muss Auskunft über Nutzung des Sachleistungskontos der Abgeordneten des Deutschen Bundestages erteilen
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.11.2014
[Aktenzeichen: BVerwG 7 C 19.12 und BVerwG 7 C 20.12]) - Bundestag muss "UFO-Unterlagen" und "Guttenberg-Unterlagen" nicht offenlegen
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.11.2013
[Aktenzeichen: OVG 12 B 3.12 und OVG 12 B 21.12])
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Dokument-Nr. 21181
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