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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 09.10.2016
- VG 24 L 348.16 -
Weihnachtsbaumverkauf in Grünanlage unzulässig
Verkauf von Weihnachtsbäumen führte in der Vergangenheit zu erheblichen Schädigungen der öffentlichen Grün- und Erholungsanlage
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass kein Anspruch auf den Verkauf von Weihnachtsbäumen in einer Grünanlage besteht.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Rechtsstreits möchte zwischen dem 1. und dem 24. Dezember 2016 Weihnachtsbäume vor der Neuen Nazarethkirche in Berlin-Mitte verkaufen. Dieser etwa 600 qm große Ort ist Teil einer öffentlichen Grün- und Erholungsanlage. Nachdem das Bezirksamt Mitte die Erteilung einer hierfür erforderlichen
Versagung der Genehmigung durch das Bezirksamt rechtmäßig
Der Antrag blieb jedoch erfolglos. Das Verwaltungsgericht entschied, dass öffentliche Grün- und Erholungsanlagen grundsätzlich nur so benutzt werden dürften, wie es sich aus der Natur der einzelnen Anlage und ihrer Zweckbestimmung ergebe. Dazu zähle die Nutzung des Antragstellers nicht. Bedürfe daher die Benutzung einer behördlichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.11.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 23410
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