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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 17.04.2013
- VG 3 K 1020.11 -
Welthumanistentag: Keine Unterrichtsbefreiung im Wege der Selbsthilfe
Schule muss unentschuldigten Fehltag nicht vom Zeugnis des Schülers streichen
Ein Schüler, der am Welthumanistentag (21. Juni) dem Unterricht fernbleibt, hat keinen Anspruch darauf, dass ein im Zeugnis eingetragener unentschuldigter Fehltag gestrichen wird. Er kann ferner nicht beanspruchen, dass der Welthumanistentag in den Ausführungsvorschriften der Berliner Schulverwaltung als einer der Feiertage aufgenommen wird, für die generell unterrichtsfreie Tage vorgesehen sind. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Im zugrunde liegenden Streitfall begehrten die Eltern eines 13-jährigen Schülers, der ein
Schüler hätte Unterrichtsbefreiung ggf. gerichtlich geltend machen müssen
Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage jedoch ab. Ein Anspruch auf Korrektur des Zeugnisses bestehe nicht, weil dieses keine falschen Angaben enthalte. Vielmehr treffe es zu, dass der Schüler am fraglichen Tag ohne Entschuldigung, d.h. ohne eine Beurlaubung oder Befreiung erhalten zu haben, gefehlt habe. Er habe die Unterrichtsbefreiung nicht im Wege der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.04.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 15672
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