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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 31.05.2016
- VG 4 K 295.14 -
Mitgliedern von Scientology darf Zugang zu Verschlusssachen verweigert werden
Zweifel an Zuverlässigkeit eines Scientology-Mitglieds rechtlich nicht zu beanstanden
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Mitgliedern der Scientology-Organisation der Zugang zu Verschlusssachen verweigert werden darf.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist als Mechaniker bei einem Hubschrauberhersteller beschäftigt. Das Unternehmen produziert Zivilhubschrauber, aber auch Militärmaschinen, zu denen der Zugang nur mit einer sogenannten Verschlusssachenermächtigung gewährt wird. Der Einsatz bei der ebenfalls in dem Betrieb durchgeführten Wartung von Maschinen der Bundeswehr setzt daher eine Sicherheitsüberprüfung voraus, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auf entsprechenden Antrag des Arbeitgebers durchführt. Im Fall des Klägers teilte die Behörde ihm mit, dass wegen seiner Zugehörigkeit zur Scientology-Organisation Sicherheitsbedenken bestünden. Dies begründe sowohl Zweifel an seiner
VG bejaht Zweifel an Zuverlässigkeit und bestätigt Vorgehen der Behörde
Die auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Mitteilung gerichtete Klage hatte keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte das behördliche Vorgehen. Die Annahme, dass Zweifel an der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.07.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.07.2009
[Aktenzeichen: OVG 5 S 5.09]) - Scientology darf auch künftig durch das Bundesamt für Verfassungsschutz observiert werden
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.02.2008
[Aktenzeichen: 5 A 130/05])
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Dokument-Nr. 22890
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