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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.07.2009
- OVG 5 S 5.09 -
Kein Warnplakat des Bezirksamtes vor Scientology-Zentrale
Scientology kann Schutz der Glaubens- und Religionsfreiheit für sich in Anspruch nehmen
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf musste ein im Januar 2009 vor der Zentrale der „Scientology Kirche e. V.“ in der Otto-Suhr-Allee angebrachtes Warnplakat hinsichtlich Sekten entfernen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und bestätigte damit den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlins.
Auf dem Plakat war unter einem „Stopp“ -Schild und der Überschrift „Die BVV zu den Aktivitäten von
Maßnahmen des Bezirksamt liegen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs
Nach Auffassung des Oberwaltungsgerichts stellt das Plakat einen Grundrechtseingriff dar, den der Antragsteller nicht dulden muss. Er könne den Schutz der Glaubens- und Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) für sich in Anspruch nehmen. Das Bezirksamt habe seinen Verdacht,
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 23/09 des OVG Berlin-Brandenburg
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Dokument-Nr. 8148
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