wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 09.11.2020
VG 4 L 476/20 -

Corona Teil-Lockdown: Verwaltungsgericht Berlin bestätigt Schließung von Gaststätten

Gaststätten im Land Berlin bleiben geschlossen

Mehrere Berliner Gastronomen sind mit Eilanträgen gegen die Schließung ihrer Lokale im November 2020 vorerst gescheitert. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Anträge ab.

Nach SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin (im Folgenden: Verordnung) dürfen Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes vom 2. bis zum 30. November 2020 nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Hiergegen wandten sich 22 Gastwirte mit einem Eilverfahren, mit dem sie im Wesentlichen geltend machten, dem Verbot fehle es an einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage. Das Verbot sei nicht notwendig, weil Gaststätten keine "Treiber der Pandemie" seien. Ein milderes Mittel sei die Einhaltung der für Gaststätten geltenden Hygieneregeln. Schließlich liege eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung vor, weil Friseurgeschäfte und der Einzelhandel auch mit nicht lebensnotwendigen Artikeln geöffnet bleiben dürften und auch religiöse Veranstaltungen gestattet blieben.

Gericht weist Eilantrag ab

Die 4. Kammer hat den Eilantrag zurückgewiesen. In dem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes sei nicht mit der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sich das angegriffene Verbot in einem etwaigen Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweisen werde. Die Verordnung beruhe auf einer verfassungskonformen Rechtsgrundlage und verstoße weder gegen den Parlamentsvorbehalt bzw. das Wesentlichkeitsprinzip noch gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Verordnungsermächtigungen. Das Verbot diene dem legitimen Ziel der Bekämpfung der Krankheit COVID-19, die sich insbesondere in Berlin in kürzester Zeit dramatisch verbreitet habe. Im Bezirk Neukölln, wo drei der Antragsteller ihre Gaststätten betrieben, liege die Inzidenz aktuell mit 332 Fällen pro 100.000 Einwohnern bundesweit sogar an erster Stelle. Die Aussage, Gaststätten trügen nicht wesentlich zur Verbreitung der Pandemie bei, sei nicht haltbar. Auch wenn das Robert Koch-Institut viele Ansteckungen auf den privaten Bereich zurückführe, ließen sich drei Viertel der Erkrankungen nicht mehr auf eine bestimmte Quelle zurückführen. Als eine Maßnahme eines Gesamtpakets zur Bekämpfung der Pandemie sei das Verbot daher geeignet. Es sei auch erforderlich, weil allein die Einhaltung der für Gaststätten bislang geltenden Hygienekonzepte nicht ausreiche. Die Gastronomie sei davon geprägt, dass Menschen nicht nur zur bloßen Nahrungsaufnahme zusammenkämen, sondern typischerweise auch, um Geselligkeit zu pflegen, zu kommunizieren und neue Kontakte zu knüpfen. Dies und die Tatsache, dass Gäste in Gaststätten keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssten, habe der Verordnungsgeber zulässigerweise in seine Abwägung einstellen dürfen. Der Eingriff in die Berufsfreiheit sei wegen der vom Bund für die Einnahmeausfälle zugesagten finanziellen Entschädigung der Betriebe auch angemessen. Die Ungleichbehandlung mit weiterhin geöffneten Betrieben und Einrichtungen verstoße schließlich nicht gegen den Gleichheitssatz.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.11.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Infektionsschutzrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Corona-Lockdown | Corona-Pandemie | Gaststätte | Gastronomie

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 29438 Dokument-Nr. 29438

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29438

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?