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Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 24.07.2023
- 2 B 116/23 -
Verwaltungsgericht stoppt Tiny-Häuser im Landschaftsschutzgebiet
Keine Errichtung von "nicht privilegierten baulichen Anlagen" im Schutzgebiet
Der Betreiber eines Veranstaltungslokals im Landschaftsschutzgebiet Heeseberg (bei Jerxheim/Landkreis Helmstedt) darf dort vorerst keine Tiny-Häuser als Ferienhäuser errichten und auch kein Brauhaus sowie einen Kiosk bauen. Einem gegen die Genehmigung des Landkreises Helmstedt gerichteten Eilantrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat das Verwaltungsgericht stattgegeben.
Das Veranstaltungslokal "Heese 5" liegt im
Baugenehmigung voraussichtlich rechtswidrig
Das VG gab den Eilantrag statt. Die
Vorteile für Tourismus nicht ausreichend dargelegt
Insbesondere genüge es nicht, dass der Landkreis mit dem Vorhaben den Tourismus fördern wolle, denn er habe die erforderlichen Vorteile für diesen Wirtschaftszweig - etwa gesteigerte Besucherzahlen - nicht vertieft dargelegt, weshalb touristische Belange in der zu treffenden Abwägung bislang nicht hätten berücksichtigt werden können. Der Landkreis hätte, so das Gericht weiter, darüber hinaus Alternativen prüfen und insbesondere ermitteln müssen, ob sich die geplanten Anlagen nicht in zumutbarer Weise anders gruppieren lassen. Gegen den Beschluss kann noch das Rechtsmittel der Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt werden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.08.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Braunschweig, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33125
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