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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tiny-Haus“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 24.07.2023
- 2 B 116/23 -
Verwaltungsgericht stoppt Tiny-Häuser im Landschaftsschutzgebiet
Keine Errichtung von "nicht privilegierten baulichen Anlagen" im Schutzgebiet
Der Betreiber eines Veranstaltungslokals im Landschaftsschutzgebiet Heeseberg (bei Jerxheim/Landkreis Helmstedt) darf dort vorerst keine Tiny-Häuser als Ferienhäuser errichten und auch kein Brauhaus sowie einen Kiosk bauen. Einem gegen die Genehmigung des Landkreises Helmstedt gerichteten Eilantrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat das Verwaltungsgericht stattgegeben.
Das Veranstaltungslokal "Heese 5" liegt im Landschaftsschutzgebiet "Hügellandschaft Heeseberg" sowie im FFH-Gebiet "Heeseberg-Gebiet". Solche Fauna-Flora-Habitate bilden als Bestandteile von Natura 2000-Gebieten ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten für gefährdete Pflanzen- und Tierarten und ihre natürlichen Lebensräume innerhalb der Europäischen Union. Der Betreiber des "Heese 5" verfolgt schon seit dem Jahr 2021 den Plan, seine Gastronomie auf dem Heeseberg um drei Tiny-Häuser - für besonders umweltbewusste Urlauber bestimmte Minimalhäuser von je 35 m² Grundfläche - zu erweitern. Nachdem ihm der Landkreis Helmstedt zunächst positive Signale... Lesen Sie mehr
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