Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 09.09.2008
- 7 A 357/05 -
Beamtenbesoldung verfassungswidrig?
VG Braunschweig legt Musterverfahren dem Bundesverfassungsgericht vor
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat ein Musterverfahren des Deutschen Beamtenbundes (dbb Tarifunion) gegen das Land Niedersachsen ausgesetzt, um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage einzuholen, ob die Netto-Gesamtbesoldung des Klägers im Jahr 2005 verfassungsgemäß war.
Anlass der Klage ist die Streichung des Urlaubs- und des Weihnachtsgeldes in Niedersachsen mit Beginn des Jahres 2005 für alle Beamten ab Besoldungsgruppe A 9. Der 1964 geborene Kläger ist Finanzbeamter und gehörte damals zur Besoldungsgruppe A 9; er ist verheiratet und hat zwei Kinder
Grundsatz der amtsangemessene Alimentation verletzt
Die Kammer sieht das Recht des Klägers auf eine amtsangemessene Alimentation als verletzt an. Zu einer dem Amt angemessenen Alimentation als Teil der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums ist der Dienstherr nach Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz verpflichtet. Die Alimentation ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts etwas anderes als staatliche Hilfe zur Erhaltung eines Mindestmaßes an sozialer Sicherung. Der Dienstherr muss den Beamten und seine Familie nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und der Inanspruchnahme des Amtsinhabers sowie entsprechend den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen und dem allgemeinen Lebensstandard einen angemessenen Lebensunterhalt gewähren. Bezugsrahmen sind die Einkommen der Arbeitnehmer mit vergleichbarer Ausbildung und Tätigkeit im öffentlichen Dienst und außerhalb des öffentlichen Dienstes.
Netto-Besoldung nicht ausreichend angestiegen
Insofern stützt sich die Kammer bei ihrem Vorlagebeschluss u.a. auf die Entwicklung der Netto-Besoldung eines verheirateten Angestellten im öffentlichen Dienst mit zwei Kindern (Vergütungsgruppe V b BAT), dessen Netto-Einkünfte sich in dem Zeitraum 2002 bis 2005 um 8,16 % erhöht haben. Dem gegenüber ist die Netto-Besoldung eines dem Kläger vergleichbaren Beamten in diesem Zeitraum nur um 0,05 % gestiegen. Die Kammer hat auch berücksichtigt, dass von 2002 bis 2005 die durchschnittlichen Brutto-Jahreseinkommen der Arbeitnehmer im produzierenden Gewerbe, im Handel sowie im Kredit- und Versicherungsgewerbe um 7,38 % und die durchschnittlichen Netto-Jahreseinkommen privater Haushalte - die Beamten eingeschlossen - zwischen Anfang 2000 und Ende 2005 um 8 % gestiegen sind (Quelle jeweils: Statistisches Bundesamt).
Abkoppelung der Besoldung von der allgemeinen Einkommensentwicklung
Insgesamt hat nach Überzeugung der Kammer eine Abkoppelung der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Braunschweig vom 10.09.2008
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 6664
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss6664
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.