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Verwaltungsgericht Dresden, Urteil vom 29.10.2015
- 5 K 2394/14 -
Schulträger muss Schülern grafikfähigen Schultaschenrechner kostenlos zur Verfügung stellen
Lehrmittelfreiheit umfasst Anschaffung eines für den Unterricht erforderlichen Taschenrechners
Ein für den Unterricht erforderlicher grafikfähiger Taschenrechner gehört zu den Lernmitteln, die nach den Vorschriften der Sächsischen Verfassung vom Träger öffentlicher Schulen für alle Schüler unentgeltlich bereitgestellt werden muss. Dies hat das Verwaltungsgericht Dresden entschieden.
Im vorliegenden Fall war der Vater eines Achtklässlers mit seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich. Er vertrat die Meinung, dass die Lernmittelfreiheit im Freistaat Sachsen auch die Anschaffung eines grafikfähigen Taschenrechners umfasst. Die Große Kreisstadt Radebeul als
Vater des Schülers kann Kaufpreis als Schadensersatz vom Schulträger zurückverlangen
Die Richter des Verwaltungsgerichts Dresden gaben dem Vater Recht. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Dresden/ra-online
- Lehrer kann Erstattung der Beschaffungskosten für Schulbücher verlangen
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.03.2013
[Aktenzeichen: 6 A 1760/11]) - Eltern haben keinen Anspruch auf Erstattung von Auslagen für die Anschaffung von Taschenrechnern für den Schulunterricht ihrer Kinder
(Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 02.12.2014
[Aktenzeichen: 2 A 281/13])
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Dokument-Nr. 21864
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