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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.03.2013
- 6 A 1760/11 -
Lehrer kann Erstattung der Beschaffungskosten für Schulbücher verlangen
Lehrer hat Aufwendungsersatzanspruch nach Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 683, 677, 679 BGB)
Einem beamteten Lehrer müssen die Aufwendungen für die Beschaffung von Schulbüchern vom Land erstattet werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Streitfall steht der Kläger im Dienst des beklagten Landes NRW. Er ist am Berufskolleg Barmen in Wuppertal beschäftigt. Das Land lehnte seinen Antrag ab, ihm
Kläger ist bei der Beschaffung der Schulbücher für das beklagte Land tätig geworden
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage ab. Die Berufung des Klägers hatte jedoch Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, dass dem Kläger gegenüber dem beklagten Land wegen der für die Beschaffung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.03.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
- Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer Aufwendungen in Bezug auf die Arbeitsausführung erstatten
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.03.2013
[Aktenzeichen: 9 AZR 455/11]) - Land muss Lehrern Schulbücher kostenlos zur Verfügung stellen
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.02.2008
[Aktenzeichen: 2 A 11288/07.OVG]) - Lehrer kann Kostenerstattung für Schulbuch verlangen
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 18.09.2007
[Aktenzeichen: 6 K 842/07.KO])
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Dokument-Nr. 15448
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