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Verwaltungsgericht Dresden, Beschluss vom 16.07.2014
- 7 L 589/14 -
Unterbringung von Asylbewerbern im Bautzener Spreehotel zulässig
Störende Beeinträchtigung der Nachbarn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten
Das Verwaltungsgericht Dresden hat einen Eilantrag von Betreibern eines Natur- und Abenteuercampingplatzes sowie von Miteigentümern eines Wohngrundstücks abgelehnt, mit dem diese die Unterbringung von Asylbewerbern im Spreehotel in Bautzen verhindern wollten. Nach Auffassung des Gerichts könne von einer spürbaren tatsächlichen Beeinträchtigung der Nachbarn mit hinreichender Wahscheinlichkeit nicht ausgegangen werden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Als Antragsteller traten die Betreiberin eines nahegelegenen Natur- und Abenteuercampingplatzes sowie die Miteigentümer eines ebenfalls benachbarten Wohngrundstücks auf. Als Antragsgegnerin benannten sie die Große Kreisstadt Bautzen als zuständige Bauaufsichtsbehörde. Diese sollte dem Landkreis Bautzen als der für die
Antragsteller halten geänderte Nutzung des Hotels im Bereich des bestehenden Freizeitparks für unzulässig
Der Landkreis hat mit der Hotelbetreiberin eine als "Boardinghousevertrag" bezeichnete Vereinbarung geschlossen, demzufolge er zehn Vierbettzimmer, 20 Dreibettzimmer und 25 Doppelzimmer ab dem 15. Juli 2014 für einen Preis von 13 Euro pro Person und Übernachtung inklusive Betriebskosten und Kosten für eine sozial- und sicherheitsrelevante Betreuung anmietet, um darin
Verwaltungsgericht lehnt Eilanträge der Nachbarn ab
Die Richter des Verwaltungsgerichts Dresden folgten dieser Auffassung nicht und lehnten die Anträge ab. Die begehrte einstweilige Anordnung könne nur erlassen werden, wenn u. a. mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von dem Vorhaben eine "spürbare tatsächliche Beeinträchtigung der Nachbarn" ausgehen werde. Dies werde so nicht gesehen. Das Gericht habe zwar erhebliche Bedenken, ob es sich bei dem Spreehotel, soweit es die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.08.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Dresden/ra-online
- Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber auch im Gewerbegebiet möglich
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 14.10.2013
[Aktenzeichen: 11 K 2941/13]) - VG Gelsenkirchen: Erstunterbringungseinrichtung für Asylbewerber verletzte keine Nachbarrechte
(Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 05.05.2011
[Aktenzeichen: 10 L 358/11])
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Dokument-Nr. 18751
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