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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.05.2010
- 25 K 1052/10 -
Baugenehmigung für Golfplatz neben Schweinemastbetrieb unwirksam
Gericht erklärt Baugenehmigung für nachbarrechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat einer Klage gegen die Baugenehmigung eines Golfplatzes neben einem landwirtschaftlichen Schweinemastbetrieb stattgegeben, da der Bebauungsplan aufgrund fehlerhafter planerischer Abwägungen und Entscheidungen hinsichtlich der vom Betrieb ausgehenden Geruchsemissionen unwirksam ist.
Im zugrunde liegenden Fall klagte ein Landwirt gegen eine Baugenehmigung eines geplanten Golfplatzgeländes, das unmittelbar an die Flächen seines landwirtschaftlichen Betriebes mit einer Schweinehaltung von über 1000 Mastschweinen angrenzt. Die Baugenehmigung für den 18-Loch
Kläger hat Anrecht darauf, von nachträglichen immissionsschutzrechtlichen Auflagen verschont zu bleiben
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärte den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.05.2010
Quelle: ra-online, VG Düsseldorf
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Dokument-Nr. 9659
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