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Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 07.04.2011
- 7 K 2487/10 und 7 K 2493/10 -
Schweinemastbetrieb stellt keine unzumutbaren Geruchsbelästigungen dar
Anhaltspunkte für gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Anlage ebenfalls nicht ersichtlich
Der geplante Betrieb einer Schweine- und Rindermastanlage für 3.512 Schweine und 200 Bullen ist mit dem Immissionsschutzrecht vereinbar. Das ergibt sich aus zwei Urteilen des Verwaltungsgerichts Arnsberg.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatten mehrere Personen, die in
Kläger berufen sich auf unzumutbare Geruchsimmissionen
Die Kläger hatten sich vor allem auf unzumutbare Geruchsimmissionen berufen, die mit dem Betrieb
Grenzwerte der so genannten Geruchsimmissions-Richtlinie werden an Grundstücken der Kläger unterschritten
Das Verwaltungsgericht Arnsberg erklärte jedoch, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.04.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Arnsberg/ra-online
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Dokument-Nr. 11506
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