wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2020
7 L 2038/20 -

Anordnung häuslicher Quarantäne für Schüler wegen infizierter Lehrkraft zu Recht erfolgt

Schüler sind nach Unterricht mit infizierter Lehrkraft als Kontaktperson der Kategorie I einzustufen

Ein Schüler, der eine Unterrichtsstunde (45 Minuten) mit einer positiv auf den Krankheitserreger SARS-CoV-2 getesteten Lehrkraft in einem durchgängig gelüfteten Klassenzimmer verbracht hat, muss auf Anordnung des Gesundheitsamtes der Stadt Düsseldorf 14 Tage in häuslicher Quarantäne bleiben. Das hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tage entschieden und den gegen die Quarantäneanordnung gerichteten Antrag des Schülers im Eilverfahren abgelehnt.

Zur Begründung hat sich die Kammer auf die Erkenntnisse und Orientierungshilfen des Robert-Koch-Instituts (RKI) gestützt und ist dessen wissenschaftlicher Beurteilung gefolgt. Danach werden Personen, die sich gemeinsam mit einer infizierten Person in einem Zeitraum von mehr als 30 Minuten innerhalb eines geschlossenen Raumes mit schlechter Belüftung aufgehalten haben, unabhängig vom Abstand zu der Person und vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung den Kontaktpersonen der Kategorie I zugeordnet, für die das RKI eine häusliche Quarantäne von 14 Tagen empfiehlt.

Lüften womöglich nicht ausreichend gewesen

Der Schüler sei vom Gesundheitsamt zu Recht als Kontaktperson der Kategorie I eingestuft worden. Es sei zwar möglich, dass wegen des konstanten Lüftens des Klassenraumes durch das Offenhalten jeweils eines Flügels von drei Flügelfenstern und der gegenüberliegenden Klassenzimmertüre eine gewisse Reduktion des Infektionsrisikos erreicht worden sei. Ob die Lüftung ausreichend gewesen sei, könne im Rahmen der effektiven Gefahrenabwehr aber nicht beurteilt werden. So hänge der durch Lüftung erreichbare Luftaustausch von der Witterung und dem konkreten Verhalten ab. Hier sei auch zu berücksichtigen, dass durch die Kontaktdauer von 45 Minuten der vom RKI vorgegebene Wert von 30 Minuten um 50 % überschritten worden sei. Zudem dürfte es zu einer Aerosolverbreitung durch menschliche Bewegung bei Umhergehen der Lehrkraft im Klassenzimmer trotz Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung gekommen sein.

Schutz der Bevölkerung hat Vorrang

Darüber hinaus führe eine Abwägung der betroffenen Grundrechte und Rechtsgüter zu dem Ergebnis, dass das öffentliche Interesse an dem Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung und der Sicherung des Gesundheitssystems eine kurzzeitige Einschränkung der Bewegungsfreiheit rechtfertige.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.10.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus dem Infektionsschutzrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 29324 Dokument-Nr. 29324

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29324

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?