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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.10.2020
- 2 L 2650/20.F -
Corona-Pandemie: Kein vorläufiger Stopp für Sperrzeitverlängerung in Frankfurt am Main
Sperrzeitverlängerung geeignete Maßnahme zum Schutz vor Neuinfektionen
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat ein Eilrechtsschutzbegehren einer Gaststätteninhaberin gegen die Allgemeinverfügung zur Verlängerung der Sperrzeit abgelehnt.
Die Antragstellerin ist Inhaberin einer
Sperrzeitverlängerung wegen Einstufung als rot im Eskalationskonzept aufgrund der Zahl von Neuinfektionen
Die Allgemeinverfügung vom 08.10.2020 der Stadt Frankfurt am Main setzt die
VG: Öffentliches Bedürfnis für die Verlängerung der Nachtzeit
Die Begründung der Allgemeinverfügung sei nicht zu beanstanden. Auch bestehe ein öffentliches Bedürfnis für die Verlängerung des Beginns der Nachtzeit auf 23 Uhr. Die Anzahl der gemeldeten Neuinfektionen an SARSCoV-2 habe sich unbestritten in den letzten 10 Tagen im Stadtgebiet annähernd verdoppelt und steige weiter.
Sperrzeitverlängerung geeignete und notwendige Maßnahme zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
Die Stadt Frankfurt am Main sei mittlerweile der Eskalationsstufe 4 (Rot) zuzuordnen. Vor diesem Hintergrund sieht das Gericht keine Anhaltspunkte dafür, dass die Stadt Frankfurt am Main als Antragsgegnerin den ihr eingeräumten Beurteilungsspielraum vorliegend überschritten haben könnte. Aufgrund der fragiler werdenden Situation in der Stadt mit der Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems gehöre die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.10.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29296
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