Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss vom 19.10.2020
- 3 K 2398/20 -
Entlassung eines Polizeianwärters wegen Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe mit nationalsozialistischen, antisemitischen, rassistischen, gewaltverharmlosenden und frauenverachtenden Inhalt
Fehlende Distanzierung von Kommentaren begründet Zweifel an charakterlicher Eignung
Die Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe, in denen nationalsozialistische, antisemitische, rassistische, gewaltverharmlosende und frauenverachtende Kommentare getätigt werden, rechtfertigt die Entlassung eines Polizeianwärters gemäß § 23 Abs. 4 BeamtStG. Die fehlende Distanzierung von den Kommentaren begründen Zweifel an der charakterlichen Eignung des Polizeianwärters. Dies hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2020 wurde ein Polizeimeisteranwärter in Baden-Württemberg mit sofortiger Wirkung aus dem Dienst entlassen. Hintergrund dessen war, dass der
Voraussichtliche Rechtmäßigkeit der Entlassung aus dem Polizeidienst
Das Verwaltungsgericht Freiburg wies den Antrag auf Eilrechtsschutz zurück. Die auf § 23 Abs. 4 BeamtStG gestützte
Feststellung einer gefestigten rechtsextremen Überzeugung nicht erforderlich
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts sei die Feststellung einer gefestigten eigenen rechtsextremen Überzeugung beim Polizeianwärter nicht erforderlich gewesen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Freiburg, ra-online (vt/rb)
- Entlassung eines Polizeischülers aus dem Polizeidienst bei fehlender charakterlicher Eignung rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 30.04.2015
[Aktenzeichen: 1 K 2241/14]) - Keine Eignung für Polizeidienst nach Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad und Böllerwurf
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 05.05.2017
[Aktenzeichen: VG 26 L 151.17 und VG 26 L 331.17]) - Frauenverachtender Post auf Instagram kann Verbot der Führung von Dienstgeschäften für Kommissaranwärter nach sich ziehen
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.10.2021
[Aktenzeichen: 6 B 1346/21])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29551
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29551
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.