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Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 21.03.2023
- 4 L 438/23.GI -
Hecke muss trotz Schonzeit geschnitten werden
Rückschnitt bei behördlicher Anordnung während der Schonzeit möglich
Das Verwaltungsgericht Gießen lehnte den Antrag eines Anwohners einer Gemeinde im Wetteraukreis ab, der sich gegen eine Verpflichtung zum Rückschnitt seiner Hecke wandte.
Das Grundstück des Antragstellers ist mit einer über 40 Jahre alten
Rückschnitt dient Verkehrssicherheit
Das Verwaltungsgericht Gießen lehnte den Eilantrag ab. Nach Einschätzung des Gerichts ist die gemeindliche Anordnung rechtmäßig. Der Antragsteller sei straßenrechtlich dazu verpflichtet, den auf den öffentlichen Verkehrsraum ragenden Bewuchs zu beseitigen. Im Hinblick auf die
Schonzeit steht Rückschnitt nicht entgegen
Weiterhin sei die Aufforderung zum
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32757
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