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Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 03.03.2021
- 4 L 681/21.GI -
Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 04.03.2021
- 4 L 680/21.GI ; 4 L 695/21.GI -
Zwei weitere Gartenmärkte in Wetzlar dürfen für Privatkunden geöffnet bleiben
Schließungen durch den Lahn-Dill-Kreis sind rechtswidrig
Das VG Gießen hat entschieden, dass zwei weitere Gartenmärkte in Wetzlar, die jeweils an Baumärkte angeschlossen sind, für Privatkunden geöffnet bleiben dürfen und die angeordneten Schließungen durch den Lahn-Dill-Kreis rechtswidrig sind.
Die drei Filialen verschiedener bundesweit vertretener Bau- und Gartenmarktketten befinden sich allesamt in Wetzlar. Alle drei Antragsteller haben aufgrund der aktuellen
Gegebenheiten vor Ort entscheidend
In zwei der diese Woche entschiedenen Verfahren hat das Verwaltungsgericht den Antragstellern Recht gegeben und dort seine bereits letzte Woche getroffene Entscheidung zu einem in Haiger befindlichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.03.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29966
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