die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.08.2022
- 13 D 29/20.NE, 13 D 33/20.NE, 13 D 49/20.NE, 13 D 74/20.NE -
Normenkontrollanträge gegen Betriebsschließungen im ersten Corona-Lockdown erfolglos
OVG Nordrhein-Westfalen lehnt Anträge ab
Die Betriebsschließungen in der ersten Coronawelle im Frühjahr 2020 durch die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22. März 2020 waren rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht heute nach mündlicher Verhandlung entschieden und die Normenkontrollanträge von vier Unternehmen abgelehnt.
Die bis zum 10. Mai 2020 geltende Coronaschutzverordnung sah unter anderem vor, dass der Betrieb von Fitnessstudios, von Tanzschulen sowie von gastronomischen Einrichtungen (mit Ausnahme eines Außer-Haus-Verkaufs) untersagt war. Hiergegen wandten sich im Wege der Normenkontrolle ein Inhaber eines Fitnessstudios in Bielefeld, ein Betreiber von EMS-Fitnessstudios u. a. in Gelsenkirchen, eine Tanzschule aus Bonn und ein Gastronomiebetrieb aus Essen. Die Antragsteller machten im Wesentlichen geltend, dass die Coronaschutzverordnung nicht auf einer hinreichenden Ermächtigungsgrundlage beruhte und die Regelungen sie in ihren Grundrechten, insbesondere ihrer Berufsfreiheit, verletzten.... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.05.2022
- 1 BvR 1295/21 -
Verfassungsbeschwerde gegen Gastronomiebeschränkungen durch die "Bundesnotbremse" erfolglos
Vorübergehende Beschränkung des Betriebs der Gaststätten auf Auslieferung und Außer-Haus-Verkauf verfassungsrechtlich gerechtfertigt
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die in § 28 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 IfSG in der Fassung des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 (§ 28 b IfSG a. F.) geregelte Untersagung der Öffnung von Gaststätten zur Eindämmung der Corona-Pandemie richtete.
In Anknüpfung an die Entscheidung des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. - zur sogenannten "Bundesnotbremse" hat die Kammer entschieden, dass auch die vorübergehende Beschränkung des Betriebs der Gaststätten auf die Auslieferung und den Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken als Maßnahme zur Pandemiebekämpfung verfassungsrechtlich gerechtfertigt war. Der... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 29.09.2021
- 5 L 2709/21.F -
Einzelhändlerin darf nicht von der Anwendung der 2G-Regelung ausgeschlossen werden
Vereinbarkeit der CoSchuV-Regelungen mit dem Gleichheitsgrundsatz zweifelhaft
Das Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren festgestellt, dass die Antragstellerin einstweilen berechtigt ist, ihre Verkaufsstelle nach Umsetzung des 2G-Zugangsmodells ohne zusätzliche Beschränkungen nach der Corona-Schutzverordnung zu betreiben.
Die Antragstellerin betreibt eine Verkaufsstelle zur Ausstellung und Vertrieb von Grills, Grillzubehör sowie Produkten in Zusammenhang mit dem Thema Grillen. Für den Betrieb der Verkaufsstätte hat die Antragstellerin ein umfassendes Hygienekonzept entwickelt, das den Anforderungen der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoSchuV) des... Lesen Sie mehr
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Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 20.04.2021
- 1 B 58/21 -
Sonnenstudio im Kreis Segeberg darf vorerst wieder öffnen
Schließung des Sonnenstudios offensichtlich rechtswidrig
Ein Sonnenstudio in Kaltenkirchen (Kreis Segeberg) darf entgegen der coronabedingten Schließungsanordnung des Kreises vorerst wieder öffnen. Das hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht entschieden. Die Entscheidung hat jedoch keine unmittelbaren Auswirkungen auf andere Sonnenstudios im Kreis Segeberg, weil die durch eine Allgemeinverfügung des Kreises ausgesprochene Schließungsanordnung ihnen gegenüber weiterhin vollziehbar bleibt.
Nachdem im Kreis Segeberg der Inzidenzwert von 100 sieben Tage lang überschritten worden war, hat der Kreis mit Allgemeinverfügung vom 10. April 2021 die Schließung u.a. von Sonnenstudios angeordnet. Die Erbringung von körpernahen Dienstleistungen (Tattoo-, Kosmetik- und Massagestudios) ist hingegen unter bestimmten Auflagen erlaubt. Mit Bescheid vom 12. April 2021 hat der Kreis der... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Schleswig, Beschluss vom 07.04.2021
- 1 B 41/21 -
Möbelhäuser im Kreis Segeberg bleiben geschlossen
VG Schleswig lehnt Eilantrag eines Möbelhauses ab
Die Anordnung des Kreises Segeberg, den Einzelhandel im Kreisgebiet erneut weitgehend zu schließen, bleibt zunächst bestehen. Dies hat das Verwaltungsgericht Schleswig in einem Eilverfahren entschieden.
Aufgrund erneut hoher Infektionszahlen mit einer dauerhaften Überschreitung eines 7-Tage-Inzidenzswertes von 100 Neuinfektionen hatte der Kreis Segeberg mit einer Allgemeinverfügung vom 30. März 2021 abweichend von den Regelungen in weiten Teilen des Landes Schleswig-Holstein für das Kreisgebiet erneut eine weitgehende Schließung des Einzelhandels (mit Ausnahme von Lebens-und Futtermittelangeboten,... Lesen Sie mehr
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 31.03.2021
- 20 NE 21.540 -
Schuhgeschäfte dürfen öffnen
BayVGH: Schuhgeschäfte gehören zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat entschieden, dass Schuhgeschäfte zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 1 12. BayIfSMV gehören und damit auch in Gebieten mit einer 7- Tages-Inzidenz von über 100 öffnen dürfen.
Zur Begründung verwies der für das Infektionsschutzrecht zuständige 20. Senat darauf, dass Schuhgeschäfte für die Versorgung der Bevölkerung eine vergleichbar gewichtige Bedeutung hätten, wie z.B. Buchhandlungen, Geschäfte für Babybedarf, Bau- und Gartenmärkte, Blumenläden oder Versicherungsbüros, die nach der geltenden Regelung ausdrücklich geöffnet sein dürfen.Der Bayerische... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 08.03.2021
- 3 OWi 6 SsRs 395/20 -
Covid-19 : Kurzes Zusammentreffen mehrerer Personen zwecks Begrüßung stellt keine verbotene "Ansammlung" dar
Kein generelles Verbot jeglicher Personenansammlung ohne Differenzierung
Der Begriff der verbotenen "Ansammlung" im Sinne der Corona-Bekämpfungs-Verordnung (CoBeVO) muss verfassungskonform dahin einschränkend ausgelegt werden, dass kurze Begegnungen, bei denen nicht die Absicht besteht, sich für einen längeren als nur flüchtigen Moment zusammen an einem Ort aufzuhalten, und bei denen von vornherein durch die Wahrung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes eine Übertragung der Virusinfektion ausgeschlossen ist, nicht erfasst werden. Das Verbot jeglicher Personenansammlung ohne Differenzierung danach, ob das Verbot zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des Infektionsgeschehens erforderlich ist, würde zu einem unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit (Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz) führen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden und den Betroffenen freigesprochen.
Im konkreten Fall war der Betroffene, als er in Begleitung eines Freundes einen Geldautomaten aufsuchte, zufällig auf einen Bekannten getroffen, der seinerseits in Begleitung eines Freundes unterwegs war. Die vier Personen standen ungefähr ein bis zwei Minuten vor der Bankfiliale im Halbkreis zusammen und unterhielten sich, wobei die Personenpaare einen Abstand von 1,5 bis 2 Meter einhielten.... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.03.2021
- 13 B 252/21.NE -
Beschränkungen im Einzelhandel in NRW vorläufig außer Vollzug gesetzt
Ungleichbehandlungen weiterhin möglich
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Beschluss den Eilantrag eines Media-Marktes die Vorschriften der Coronaschutzverordnung zur Beschränkung des Einzelhandels vorläufig außer Vollzug gesetzt, weil sie mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar sind.
Auf der Grundlage der aktuellen nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung können seit dem 8. März 2021 wieder alle Einzelhändler öffnen. Für die schon bislang von einer Schließung ausgenommenen Geschäfte (etwa Lebensmittelhandel) bleibt es bei der bisherigen Regelung, die eine Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche bzw. pro 20 qm für die 800 qm übersteigende... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 16.03.2021
- 5 L 623/21.F -
Erfolgreicher Antrag einer Gewerbetreibenden gegen zusätzliche Beschränkungen nach der Corona-Kontakt-Betriebsbeschränkungsverordnung
CoKoBev verstößt gegen europäisches Recht und Gleichbehandlungsgrundsatz
Das Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat mir Beschluss festgestellt, dass die Antragstellerin einstweilen berechtigt ist, ihre Verkaufsstelle ohne zusätzliche Beschränkungen nach § 3 a Abs. 1 Satz 1 Nummer 22 der Corona- Kontakt-Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen zu betreiben.
Die Antragstellerin betreibt eine Verkaufsstelle zur Ausstellung und Vertrieb von Grills, Grillzubehör sowie Produkten im Zusammenhang mit dem Thema Grillen. Die Antragstellerin verfügt über ein umfassendes Hygienekonzept für ihre ca. 280 m² große Verkaufsfläche. In unmittelbarer Nähe befindet sich ein Garten-/Bau-/Heimwerkermarkt. Die Antragstellerin sieht sich jetzt durch die... Lesen Sie mehr
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 11.03.2021
- 13 MN 70/21 -
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 15.03.2021
- 13 MN 103/21 -
Keine vorläufige Außervollzugsetzung der coronabedingten Schließung von Baumärkten und Bekleidungsgeschäften
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht lehnt Eilanträge ab
Das Oberverwaltungsgerichts hat mit Eilbeschlüssen zwei Anträge auf vorläufige Außervollzugsetzung der in § 10 Abs. 1b Satz 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung (im Folgenden: Corona-VO) in der derzeit aktuellen Fassung angeordneten grundsätzlichen Schließung von Baumärkten für nichtgewerbliche Kunden sowie von Bekleidungsgeschäften abgelehnt.
Die Antragstellerin in dem Verfahren 13 MN 70/21 ist Teil einer Baumarktkette, die in Niedersachsen acht Baumärkte betreibt. Die Antragstellerin in dem Verfahren 13 MN 103/21 führt bundesweit Bekleidungsgeschäfte, fünf davon in Niedersachsen. Die Antragsteller hatten geltend gemacht, dass die grundsätzlichen Schließungen auch unter Berücksichtigung der mittlerweile eröffneten Ausnahmen,... Lesen Sie mehr