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Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 16.10.2020
- 8 L 3558/20.GI -
Eilantrag gegen Sperrzeitverlängerung für Gaststätten im Landkreis Gießen abgelehnt
Sperrzeitverlängerung für Gaststätten im Land Gießen weiterhin Bestand
Das Verwaltungsgericht Gießen hat einen gegen die Allgemeinverfügung des Landkreises Gießen zur Sperrzeitverlängerung für das Gaststättengewerbe gerichteten Eilantrag abgelehnt.
Der Landkreis Gießen hatte mit
Antragstellerin sieht Allgemeinverfügung als unverhältnismäßig an
Die Antragstellerin, eine GmbH, die ein Lokal in der Gießener Kernstadt betreibt, ist der Auffassung, die
Schutz der Gesundheit wiegt schwerer als Berufsfreiheit
Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Verwaltungsgericht aus, in der Kürze der hierfür nur zur Verfügung stehenden Zeit die Rechtmäßigkeit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.10.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29327
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