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Verwaltungsgericht Halle, Beschluss vom 06.03.2020
- 3 B 175/20 -
Ablehnung eines zumutbaren Betreuungsplatzes in Kindertagesstätte begründet Verzicht auf gegenwärtige Realisierung des Anspruchs auf Kinderbetreuungsplatz
Auf Gewährung eines Betreuungsplatzes gerichtetes Eilverfahren scheitert
Wird ein zumutbarer Betreuungsplatz in einer Kindestagesstätte abgelehnt, so liegt darin ein Verzicht auf die gegenwärtige Realisierung des Anspruchs auf einen Kinderbetreuungsplatz. Ein Eilverfahren, gerichtet auf Gewährung eines Betreuungsplatzes, ist in diesem Fall unbegründet. Dies hat das Verwaltungsgericht Halle entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wollten die in Halle lebenden Eltern eines einjährigen Kindes im Frühjahr 2020 mittels eines Eilverfahrens einen ganztägigen Betreuungsplatz für ihr Kind erhalten. Die zuständige Behörde hielt dies für unbegründet. Sie verwies darauf, dass den Eltern ein Betreuungsplatz in einer
Kein Anspruch auf Kita-Platz
Das Verwaltungsgericht Halle entschied gegen die Eltern. Zwar stehe jedem Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Sachsen-Anhalt bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang ein Anspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Tageseinrichtung zu. Dieser Anspruch sei aber erfüllt worden. Den Eltern sei ein zumutbarer Kita-Platz angeboten worden.
Zumutbarkeit des Kita-Platzes
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts sei der angebotene Platz zumutbar gewesen. Die Wegstrecke von der Wohnung zur
Anderweitige Vergabe des Platzes unerheblich für Anspruch
An der Erfüllung des Anspruchs ändere auch nichts der Umstand, so das Verwaltungsgericht, dass der angebotene Platz nach der Absage der Eltern anderweitig vergeben wurde. Es sei der zuständigen Behörde nicht zumutbar, den freien Platz unbesetzt zu lassen. Letztlich liege in der Nichtannahme des angebotenen zumutbaren Betreuungsplatzes ein Verzicht auf die gegenwärtige Realisierung des Anspruchs auf einen Kinderbetreuungsplatz. Es sei in einem solchen Fall verhältnismäßig darauf zu verweisen, gewisse Wartezeiten in Kauf zu nehmen bis ein alternativer Platz angeboten werden kann oder ein Platz in der gewünschten Einrichtung frei wird.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Halle, ra-online (vt/rb)
- Trotz gesetzlichem Anspruch: Kein Anspruch auf Kita-Platz im Eilverfahren bei Kapazitätenmangel
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 21.02.2018
[Aktenzeichen: VG 18 L 43.18]) - Eltern haben Anspruch auf wohnortnahen Kinderbetreuungsplatz
(Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 18.07.2013
[Aktenzeichen: 19 L 877/13])
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Dokument-Nr. 28672
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