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Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 29.12.2020
- 15 E 5246/20; AZ: 14 E 5238/20 -
Corona: Eilanträge gegen Feuerwerksverbot ohne Erfolg
Feuerwerksverbot ist notwendige Schutzmaßnahme zur Eindämmung der Pandemie
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat zwei Eilanträge abgelehnt, mit denen sich die Antragsteller jeweils gegen das Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen gewandt haben (14 E 5238/20, 15 E 5246/20).
Nach der Coronavirus-Eindämmungsverordnung in der ab dem 23. Dezember 2020 gültigen Fassung ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen zum Zweck der Durchführung eines Feuerwerks oder vergleichbarer Vergnügungen untersagt. Dieses Verbot gilt auch im privaten Wohnraum und dem dazugehörigen befriedeten Besitztum, nicht aber für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk, § 4 f Abs. 2 der Verordnung).
Feuerwerksverbot ist notwendige Schutzmaßnahme zur Eindämmung der Pandemie
Gegen diese Regelung haben sich die Antragsteller, die jeweils beabsichtigen, zu
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.12.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Hamburg, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 29646
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