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Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 09.07.2020
- 19 A 11909/17 -
Keine Abschiebung für afghanischen Staatsangehörigen aus humanitären Gründen
Kläger beruft erfolgreich auf die Europäische Menschenrechtskonvention
Die Klage eines afghanischen Asylantragstellers hatte teilweise Erfolg. Das Gericht hat entschieden, dass für den Kläger ein Abschiebungsverbot hinsichtlich Afghanistans vorliegt.
Der im Jahre 2000 geborene afghanische
OVG: Reale Gefahr fürs Leben begründet Anspruch auf Abschiebeschutz
Das Gericht geht davon aus, dass die Europäische
Klage auf Flüchtlingsschutz zurückgenommen
Der Kläger begehrte zunächst auch
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.07.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (pm/ku)
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Dokument-Nr. 28944
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