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Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 17.11.2010
- 7 A 4096/10 und 7 B 4097/10 -
Grundstückseigentümerin kann Beseitigung eines vor ihrer einzigen Grundstückseinfahrt gepflanzten Baumes verlangen
Stadt errichtete vor Grundstückszufahrt ein Pflanzbeet mit einer darin gepflanzten Linde
Städte dürfen bei der Umgestaltung von Straßen nicht die Ein- und Ausfahrt auf Grundstücke erschweren. Sie haben das so genannte "Konfliktbewältigungsgebot" zu beachten. Daher gab des Verwaltungsgericht Hannover einer Grundstückseigentümerin Recht, die die Entfernung einer vor Ihrer Einfahrt gepflanzten Linde verlangte.
Das Verwaltungsgericht Hannover entschied, dass die Planung, ein Pflanzbeet unmittelbar in Höhe der einzigen Zufahrt zu dem klägerischen
Ausfahrt erheblich erschwert
Einem mit seinem Fahrzeug vertrauten Berufskraftfahrer sei zwar eine
Fläche neben dem Pflanzbeet häufig zugeparkt
Hinzu komme, dass die Fläche, über die neben dem Pflanzbeet eine Zufahrt zum
Charakter einer Ausfahrt aufgrund des Pflanzbeetes für Ortsfremde nur schwer erkennbar
Das gesetzliche Verbot des Parkens vor einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover/ ra-online
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Dokument-Nr. 10589
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