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Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 25.08.2022
- 3 K 606/21 -
Vorabinformation über Urteilsverkündung am Vorabend nur für ausgewählte Journalisten - Pressearbeit des Bundesverfassungsgerichts verletzt keine Parteienrechte der AfD
AfD kann sich nicht auf die Presse- und Rundfunkfreiheit berufen
Wenn das Bundesverfassungsgericht bereits am Vorabend von wichtigen Urteilsverkündungen einem kleinen berechtigten Kreis von Journalistinnen und Journalisten die Pressemitteilung zukommen lässt, dann verletzt es damit keine Rechte der AfD. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden. Die AfD hatte gegen die Pressearbeit des Bundesverfassungsgerichts geklagt. Ihrer Ansicht nach seien Verfahrensbeteiligte, die den Ausgang des Verfahrens erst am Tag der Verkündung erfahren, gegenüber Journalisten im Nachteil.
Für die Klage, mit dessen Hauptantrag die
AfD ist nicht klagebefugt
Soweit der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet sei, weil das
AfD kann sich nicht auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht berufen
Darüber hinaus könne sich die
Soweit die
Die Klage bleibe auch mit ihrem Hilfsantrag ohne Erfolg. Der Hilfsantrag, der auf die gerichtliche Feststellung ziele, dass das
§ 32 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts lautet: „Amtliche Informationen über ergangene Entscheidungen bedürfen der Billigung des berichterstattenden Mitglieds des Senats und des oder der Vorsitzenden und dürfen erst veröffentlicht werden, wenn anzunehmen ist, dass die Entscheidung den Prozessbeteiligten zugegangen ist.“
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.09.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Karlsruhe, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 32163
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