wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Sonntag, 10. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.10.2009
5 K 3864/08, 5 K 782/09 -

VG Karlsruhe: Bau eines weiteren Bordells in Gewerbegebiet unzulässig

Bordellbetriebe bestimmen Gebietscharakter ungleich stärker als andere gewerbliche Nutzungen

Sofern der Bau eines Bordells oder die bordellartige Nutzung nach Anzahl, Lage und Umfang der Eigenart eines Baugebiets (hier Gewerbegebiet) widerspricht, ist eine baurechtliche Nutzungsuntersagung zulässig und eine Baugenehmigung muss nicht erteilt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden.

In dem einen Klageverfahren strebte der Eigentümer eines Grundstücks die Erteilung einer Baugenehmigung für die Erweiterung eines vorhandenen Bordellbetriebs an. In dem zweiten Klageverfahren wandte sich ein Betreiber gegen eine von der beklagten Stadt Heidelberg erlassene baurechtliche Nutzungsuntersagung. Das Verwaltungsgericht hat beide Klagen abgewiesen.

Sachverhalt

Die Kläger hatten vorgetragen, durch die geplante Nutzungserweiterung bzw. den vorhandenen bordellartigen Betrieb ändere sich der Gebietscharakter nicht. Der Kläger gegen die baurechtliche Nutzungsuntersagung hat darüber hinaus geltend gemacht, er führe den seit 1990 bestehenden bordellartigen Betrieb lediglich fort. Eine Vereinbarung zwischen dem Vorbetreiber und der beklagten Stadt aus dem Jahr 2007 über die Einstellung der Bordell-Nutzung sei ihm gegenüber nicht wirksam.

Bebauungsplans sieht für das Gewerbegebiet produzierendes Gewerbe und unternehmensnahe Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe vor

Diesen Einwänden ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt. In den Entscheidungsgründen beider Urteile wird ausgeführt: Die Vorhaben seien baurechtlich unzulässig, weil eine weitere bordellartige Nutzung nach Anzahl, Lage und Umfang der Eigenart des Baugebiets widerspreche. Die Stadt Heidelberg habe durch bestimmte Festsetzungen des Bebauungsplans das Gewerbegebiet für das produzierende Gewerbe sowie unternehmensnahe Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe sichern sowie einem betriebsnahen Wohnen und den (vorhandenen) kulturellen und kirchlichen Einrichtungen einen höheren Stellenwert einräumen wollen. Die im Gebiet zugelassene Nutzung bedürfe in besonderer Weise des Schutzes vor baulichen Nutzungen, wie sie die Kläger anstrebten.

Bordellbetrieb führt zur Minderung des Ansehens benachbarter gewöhnlicher Gewerbebetriebe

Bordellbetriebe seien zwar grundsätzlich in einem Gewerbegebiet zulässig. Eine Häufung solcher Betriebe bestimme den Gebietscharakter aber ungleich stärker als andere gewerbliche Nutzungen. Das ergebe sich insbesondere aus den von bordellartigen Betrieben regelmäßig ausgehenden städtebaulichen Wirkungen der milieubedingten Unruhe, des möglichen anstößigen Verhaltens von Kunden sowie einer Minderung des Ansehens benachbarter gewöhnlicher Gewerbebetriebe, welches zur Abwanderung und damit letztlich zum Kippen des Gebiets führen könne.

Gebiet steht auf der Kippe zum Rotlichtviertel

Der Gebietscharakter des Gewerbegebiets Rohrbach-Süd habe sich zwar noch nicht in Richtung eines „Rotlichtviertels“ verändert, das Gebiet stehe aber „auf der Kippe“. Zusätzliche Nutzungen dieser Art könne die Stadt deshalb an dieser Stelle ablehnen.

Berufung auf bordellartige Nutzung seit 1990 unwirksam

Der Kläger gegen die baurechtliche Nutzungsuntersagung könne sich nicht darauf berufen, die bordellartige Nutzung habe seit 1990 ununterbrochen angedauert. Ein Bestandsschutz für eine langjährig ausgeübte, geduldete Nutzung gehe mit Wirkung gegenüber jedermann verloren, wenn derjenige, der die Nutzung ausübe, auf ihn verzichte. Einen solchen Verzicht habe der Vorbetreiber im Jahr 2007 in der Vereinbarung mit der beklagten Stadt abgegeben.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.01.2010
Quelle: ra-online, VG Karlsruhe

Aktuelle Urteile aus dem Baurecht | Bauplanungsrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Bebauungsplan | Bordell | Prostitution | Gewerbegebiet

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 9005 Dokument-Nr. 9005

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9005

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH