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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gewerbegebiet“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 12.01.2023
- 2 K 6423/22 -
Streuobstfläche darf gerodet werden
Umwandlungsgenehmigung voraussichtlich rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat einen Antrag des Naturschutzbund Deutschland - Landesverband Baden-Württemberg e.V. (im Folgenden: NABU) abgelehnt, mit dem dieser sich in der Sache gegen die Rodung von drei Streuobstflächen wendet.
Die Gemeinde Großbettlingen beschloss am 22.03.2021 einen Bebauungsplan, der ein Gewerbegebiet auf einer Fläche vorsieht, auf der sich drei Streuobstbestände mit Flächen von 450 m², 1.384 m² und 593 m befinden. In zeitlichem Zusammenhang hierzu hatte die Gemeinde die Erteilung einer Genehmigung zur Umwandlung von 1.670 m² des Streuobstbestandes nach § 33 a Abs. 2 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg beantragt. Als Ausgleich soll auf einer sich an das Gewerbegebiet anschließenden Fläche von 2.996 m² ein neuer Streuobstbestand gepflanzt werden. Am 10.03.2021 wurde der Gemeinde die Genehmigung erteilt, eine Umwandlung ist danach aus naturschutzrechtlichen... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.01.2022
- 4 C 2.20 -
Zwischenlager für radioaktive Abfälle im Gewerbegebiet unzulässig
Gefahrenpotential der radioaktiven Abfälle überschreitet den im Gewerbegebiet zulässigen Störgrad
Ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle aus kerntechnischen Anlagen ist in einem Gewerbegebiet bauplanungsrechtlich unzulässig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Die Klägerin begehrt eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Lagergebäudes in ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle aus kerntechnischen Anlagen, die für eine spätere Verbringung in ein Endlager konditioniert sind. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der ein Gewerbegebiet festsetzt. Der Bauantrag wurde abgelehnt. Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.11.2016
- BVerwG 4 CN 2.16 -
Ehemaliges Kasernengelände muss nicht für Wohnzwecke freigegeben werden
Kasernengelände fehlt notwendige Eigenschaft eines Ortsteils
Ein außerhalb einer Ortschaft liegendes Kasernengelände, dessen militärische Nutzung endgültig aufgegeben worden ist, bildet keinen Ortsteil und kann damit nicht nach § 34 Abs. 1 BauGB baulich genutzt werden. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Gegenstand des zugrunde liegenden Normenkontrollverfahrens war der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Luitpolderhöfe" der Gemeinde Lenggries. Westlich der Ortschaft Lenggries liegt ein 20 ha großes, bis zum Jahr 2003 von der Bundeswehr genutztes Gelände mit einer Vielzahl von Gebäuden. Für einen 3,5 ha großen Teilbereich setzte die Gemeinde im Jahr 2014 ein Gewerbegebiet fest. Einen gegen... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.09.2016
- 8 A 10338/16.OVG -
Lasertag-Anlage in Gewerbegebiet unzulässig
Anlage ist als Vergnügungsstätte anzusehen
Eine Lasertag-Anlage stellt eine Vergnügungsstätte und keine Anlage für sportliche Zwecke dar. Sie ist deshalb in dem Gewerbegebiet Industriestraße in Speyer nicht zulässig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls möchte in einem Gewerbegebiet eine ehemalige Lagerhalle als "Sportanlage für Lasertag und Fitness" betreiben. Bei Lasertag oder Lasergame handelt es sich um ein Spiel, bei dem mehrere Spieler einen Infrarotsignalgeber ("Phaser") erhalten sowie mit Sensoren ausgestattete Westen tragen. Die Spieler versuchen, den jeweiligen Gegner mit dem... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 25.02.2016
- 4 K 672/15.NW -
Lasertag-Arena im Gewerbegebiet unzulässig
Vergnügungsstätte im Gewerbegebiet gemäß geltenden und wirksamen Bebauungsplans ausgeschlossen
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass eine im Gewerbegebiet in Speyer geplante Lasertag-Anlage nach dem im Januar 2016 verkündeten Bebauungsplan unzulässig ist.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, beantragte im Juli 2014 bei der beklagten Stadt Speyer eine Baugenehmigung für die Umnutzung einer Lagerhalle auf einem Grundstückteil in der Industriestraße in Speyer in eine Lasertag-Arena mit Fitnessraum. Beim Lasertag treten mehrere Spieler mit Handfeuerwaffen ähnlichen Laserpointern in einer... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.11.1983
- 4 C 21.83 -
BVerwG: Bordell ohne Wohnnutzung in Gewerbegebiet als "Gewerbetrieb aller Art" zulässig
Bordellbetrieb entspricht nicht typischer Vergnügungsstätte
Ein Bordell ohne Wohnnutzung kann in einem Gewerbegebiet im Sinne von § 8 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) als "Gewerbebetrieb aller Art" zugelassen werden. Bei einem Bordellbetrieb handelt es sich nicht um eine typische Vergnügungsstätte, welche nur in einem Kerngebiet im Sinne von § 7 BauNVO zulässig ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte ein ehemaliges, in einem Gewerbegebiet von Krefeld liegendes Fabrikgebäude in ein Bordell mit einer Fläche von 1.140 qm umgebaut werden. Die entsprechende Nutzungsänderung wurde jedoch von der zuständigen Behörde nicht genehmigt, sodass der Fall vor Gericht kam. Nach Ansicht der Behörde sei eine Dirnenunterkunft als Vergnügungsstätte in einem Gewerbegebiet... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 25.02.2015
- 5 K 1565/14.TR -
Kein Schlafhaus für Prostituierte im Gewerbegebiet
Baurechtliche Vorschriften lassen Wohnnutzungen in Gewerbegebiet nicht zu
Die Errichtung eines sogenannten Schlafhauses für Prostituierte ist im Gewerbegebiet ist bauplanungsrechtlich unzulässig. Dies entschied das Verwaltungsgerichts Trier.
Zur Begründung der Entscheidung führte die Richter des Verwaltungsgerichts aus, dass die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Teilgebiet Industrie- und Gewerbegebiet Trierweiler-Sirzenich" der begehrten Bauvoranfrage entgegenstünden, wonach u.a. Einrichtungen wie Dirnenunterkünfte sowie Beherbergungsbetriebe und die Erweiterung bereits vorhandener Bordelle und bordellartiger... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.02.2015
- 7 B 1344/14 -
Flüchtlingsunterkunft in Gewerbegebiet vorläufig zulässig
Neue Regelung des § 246 Abs. 10 Baugesetzbuch lässt Unterkünfte für Flüchtlinge bis Ende 2019 unter bestimmten Voraussetzungen in Gewerbegebieten zu
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass in einem Gewerbegebiet in Köln-Lövenich vorläufig Flüchtlinge untergebracht werden dürfen. Das Oberverwaltungsgericht hat die Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt, die zwei benachbarte Gewerbebetriebe gestellt hatten.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatten sich zwei Gewerbebetriebe gegen die von der Stadt Köln geplante Aufstellung von zwei eingeschossigen Wohncontainern zur Unterbringung von Flüchtlingen gewandt. Zur Begründung hatten sie u. a. angeführt, die Unterbringungseinrichtung passe nicht in das Gewerbegebiet in Köln-Lövenich, zudem habe die Stadt Köln die Verfügbarkeit von alternativen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 13.11.2014
- 2 L 2039/14, 2 L 2050/14 -
Unterkunft für Flüchtlinge und Asylsuchende im Gewerbegebiet unzulässig
Errichtung der Wohncontainer bedarf Änderung des Bebauungsplans
Den Anträgen von Gewerbetreibenden gegen eine Baugenehmigung für das Aufstellen von Wohncontainern für Flüchtlinge im Gewerbegebiet wurde stattgegeben. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln nunmehr bekanntgegeben.
Im hier vorliegenden Fall beabsichtigt die Stadt Köln in einem Gewerbegebiet in Köln-Lövenich befristet für zwei Jahre Wohncontainer zur Unterbringung von rund 120 Flüchtlingen und Asylsuchenden aufzustellen. Mit einem vorläufigen Rechtsschutzantrag wandten sich die Antragsteller hiergegen, weil Wohn-unterkünfte dem Gebietscharakter eines Gewerbegebietes nicht entsprächen.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.05.2014
- 6 K 701/13 -
Bordellartiger Betrieb im faktischen Gewerbegebiet zulässig
Nach außen hin unauffälliger und abgeschirmter Betrieb gegenüber der Nachbarschaft nicht rücksichtslos
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein bordellartiger Betrieb (hier ein FKK-Sauna-Club) in einem faktischen Gewerbegebiet allgemein zulässig ist. Das Gericht verwies darauf, dass der nach außen hin unauffällige, gegenüber benachbarten Grundstücken abgeschirmte und überschaubar große Betrieb der Nachbarschaft gegenüber nicht rücksichtslos sei.
Streitgegenstand des Verfahrens sind Räumlichkeiten in einem als Wohnhaus genehmigten Gebäude im unbeplanten Gebiet. Das Anwesen wird spätestens seit Juli 1997 auch zu Prostitutionszwecken genutzt. Die Klägerin betreibt dort einen FKK-Sauna-Club. Eine baurechtliche Genehmigung für diese Umnutzung liegt nicht vor.Am 17. Februar 2011 beschloss der Gemeinderat der Beklagten,... Lesen Sie mehr
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