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Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 10.09.2012
- 6 K 1722/12 -
Grundsatz der Bestenauslese: Rektorenstelle darf mit ausgewähltem Bewerber besetzt werden
Konrektor legt erfolglos Widerspruch gegen Ablehnung für freie Rektorenstelle ein
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einen auf die (weitere) Freihaltung der Rektorenstelle an einer Realschule gerichteten Eilantrag des dortigen Konrektors abgelehnt, nachdem ein weiterer Mitbewerber sich in der Bewerbungsphase sowie in einem weiteren Auswahlverfahren gegen ihn durchgesetzt hatte. Nach Auffassung des Gerichts ist die Auswahlentscheidung bei der Besetzung eines (Beförderungs-)Dienstpostens nach dem Grundsatz der Bestenauslese zu treffen, also nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Der Antragsteller ist Konrektor an der
Erneute Auswahlentscheidung zugunsten des Mitbewerbers
Daraufhin besserte das Regierungspräsidium im Widerspruchsverfahren seine Beurteilungsentscheidung nach und traf eine erneute
Auswahlentscheidung richtet sich nach dem Grundsatz der Bestenauslese
Hiergegen richtet sich der erneute Eilantrag des Antragstellers, den das Verwaltungsgericht jetzt abgelehnt hat mit der Konsequenz, dass die Rektorenstelle nunmehr mit dem ausgewählten Bewerber besetzt werden darf. Zur Begründung seiner Entscheidung führt das Verwaltungsgericht aus, die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Karlsruhe/ra-online
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Dokument-Nr. 14148
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