Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 04.02.2009
- 3 CE 08.2852 -
Prinzip der Bestenauslese als Voraussetzung für eine Beförderung zum Rektor
Beurteilungen aus unterschiedlichen Statusämtern sind nicht vergleichbar
Bei Festsetzung einer bestimmten Bewertungsstufe als Voraussetzung für eine Beförderung ist das jeweilige Statusamt des Bewerbers zu berücksichtigen. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Die Beförderungsrichtlinien des Bayer. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus lassen es zu, dass sich für eine Rektorenstelle der Besoldungsgruppe A13 Lehrer der Besoldungsgruppen A12, A12+AZ und A13 bewerben. Voraussetzung für eine
Mehrere Bewerber
Für die ausgeschriebene Rektorenstelle an einer Grundschule im fränkischen Raum (BesGr. A13) bewarben sich ein Konrektor (BesGr. A12+AZ) und eine Lehrerin (BesGr. A12). In der aktuellen Beurteilung des Konrektors war als Verwendungseignung angegeben: “Weiterhin Konrektor an Grund- und Hauptschulen; zur Leitung einer kleineren Schule bedingt geeignet.“ Die Beurteilung der Lehrerin wies in der Wertungsstufe ein besseres Gesamtergebnis auf, und bei der Verwendungseignung hieß es: “Die Beamtin ist geeignet für die Aufgaben einer Konrektorin“.
Konrektor erreichte nicht die von der Regierung geforderte Bewertungsstufe
Die zuständige Regierung teilte dem Bewerber mit, dass er wegen Nichterreichens der geforderten Bewertungsstufe und wegen Fehlens der entsprechenden Verwendungseignung für eine
Richter: Beurteilungen aus unterschiedlichen Statusämtern sind nicht vergleichbar
Seine Beschwerde an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hatte Erfolg. Das Gericht untersagte eine Besetzung der Stelle, solange nicht über die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.03.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung der Landesanwaltschaft Bayern vom 25.02.2009
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 7505
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss7505
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.