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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 07.09.2011
- VG 1 L 293.11 -
VG Berlin: NPD muss Wahlplakate in Friedrichhain-Kreuzberg nicht entfernen
Plakate erfüllten in objektiver Hinsicht weder Tatbestand der Volksverhetzung noch Tatbestand des Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
Die NPD muss Plakate, mit denen sie für sich zur Berliner Abgeordnetenhauswahl am 18. September 2011 wirbt, nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin nicht entfernen.
Im Berliner Wahlkampf wirbt die Partei gegenwärtig u.a. mit zwei Plakaten: Eines zeigt unter der Überschrift „Guten Heimflug“ drei gezeichnete Personen auf einem fliegenden Teppich sitzend (eine dunkelhäutige Person, eine Frau mit muslimischem Kopftuch und ein Mann mit turbanähnlicher Kopfbedeckung und Schnurrbart). Das andere Plakat zeigt den NPD-Bundesvorsitzenden auf einem Motorrad und enthält in größerer Schrift den Zusatz „GAS geben!“. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ordnete die Beseitigung der Plakate an, da diese Straftatbestände erfüllten.
Auch scharfe und übersteigert formulierte Aussagen vom Schutzbereich des Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt
Das Verwaltungsgericht Berlin teilte diese Bewertung nicht. Beide Plakate erfüllten in objektiver Hinsicht weder den Tatbestand der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.09.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- OVG Berlin-Brandenburg bestätigt: rbb muss NPD-Wahlwerbespot nicht ausstrahlen
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.08.2011
[Aktenzeichen: OVG 3 S 112.11]) - OVG Mecklenburg-Vorpommern: NPD hat teilweise Anspruch auf Sondernutzungserlaubnis für weitere Wahlwerbeplakate
(Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.08.2011
[Aktenzeichen: 1 M 146/11, 1 M 145/11]) - VG Greifswald: Anträge von NPD und FDP auf Genehmigung zusätzlicher Wahlplakate abgelehnt
(Verwaltungsgericht Greifswald, Beschluss vom 29.07.2011
[Aktenzeichen: 6 B 726/11, 6 B 729/11 und 6 B 732/11])
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Dokument-Nr. 12243
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