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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 28.08.2023
- 1 K 172/23.KO -
Wiederaufbau eines durch die Flutkatastrophe an der Ahr zerstörten Campingplatzes ist baugenehmigungspflichtig
Wiederaufbau stellt keine bloße Instandsetzung einer (noch) vorhandenen baulichen Anlage, sondern eine genehmigungspflichtige Neuerrichtung dar
Der Betreiber eines durch die Flutkatastrophe an der Ahr in der Nacht von dem 14. auf den 15. Juli 2021 zerstörten Campingplatzes benötigt für dessen Wiederaufbau eine Baugenehmigung. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Auf dem
Wiederaufbau stellt keine bloße Instandsetzung einer (noch) vorhandenen baulichen Anlage, sondern eine genehmigungspflichtige Neuerrichtung dar
Der Wiederaufbau, so die Koblenzer Richter, sei ein genehmigungsbedürftiges Vorhaben. Weil auf den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.09.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 33260
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