Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 21.01.2016
- 3 K 108/15.KO -
Ausweisung eines Ausländers trotz Abkehr von Straftaten rechtmäßig
Staatliches Interesse an Ausweisung überwiegt Bleibeinteresse des Straftäters
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass die Ausweisung eines in Syrien geborenen Mannes, der vom Oberlandesgericht Koblenz wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für ausländische terroristische Vereinigungen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, rechtmäßig ist.
Der 1986 in
Ausweisung trotz geltend gemachter persönlicher Belange gerechtfertigt
Die Klage gegen die Ausweisungsverfügung blieb ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Koblenz erklärte die Maßnahme für rechtmäßig. Unter Zugrundelegung der am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen neuen Fassung des Aufenthaltsgesetzes überwiege das staatliche Interesse an der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
- Unterstützung der PKK rechtfertigt auch nach neu geltenden Ausweisungsvorschriften eine Ausweisung
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 13.01.2016
[Aktenzeichen: 11 S 889/15]) - Keine Einbürgerung bei früherer Unterstützung einer terroristischen Vereinigung
(Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.06.2005
[Aktenzeichen: 11 E 4037/03])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22228
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22228
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.