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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 23.07.2021
- 3 K 800/20.KO -
"Harley" durfte im Zuge des Verbots des "Hells Angels Motorradclubs Bonn" sichergestellt werden
Motorräder der Marke Harley-Davidson zur Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls innerhalb des Vereins
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass im Zuge des Verbots des "Hells Angels Motorradclubs Bonn" die Sicherstellung einer Harley-Davidson eines ehemaligen Vereinsmitglieds zulässig war.
Zur effektiven Durchsetzung der Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Inneren, durch die der "Hells Angels Motorradclub Bonn" verboten und aufgelöst worden war (vgl. hierzu auch die Pressemitteilung Nr. 25/2021), stellte der beklagte Landkreis das im Eigentum eines Vereinsmitglieds stehende
Motorrad zur Förderung der strafrechtswidrigen Bestrebungen bestimmt gewesen
Die Klage blieb ohne Erfolg. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.08.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30632
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