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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 10.12.2008
- 5 K 957/08.KO -
Bei Hänseleien kann der Vorname geändert werden
Vorname ist grundsätzlich für die gesamte Lebenszeit - Namensänderung im Einzelfall aber möglich
Eine Vornamensänderung kann im Einzelfall gerechtfertigt sein, wenn durch den Namen ein Kind erkennbar belastet wird. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Der Kläger, der aus Afghanistan stammt, ist Vater eines 2002 geborenen Jungens, der den
Richter: Junge ist durch seinen bisherigen Rufnamen erheblich belastet
Die Klage blieb erfolglos. Es liege, so die Richter, ein die Vornamensänderung rechtfertigender Grund im Sinne des Namensrechts vor. Zwar sei ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.12.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 52/08 des VG Koblenz vom 29.12.2008
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Dokument-Nr. 7198
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