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Dienstag, 3. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vornamen“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 07.03.2019
- V ZB 53/18 -

BGH zur Eintragung einer auf dem Trans­sexuellen­gesetz beruhenden Namensänderung in das Grundbuch

Ämter müssen neues Grundbuchblatt mit neuem Namen anlegen

Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, wie eine Namensänderung nach dem Trans­sexuellen­gesetz (TSG) in das Grundbuch einzutragen ist.

Die Beteiligte des zugrunde liegenden Verfahrens war mit ihren damaligen männlichen Vornamen im Grundbuch als Eigentümer eines Teileigentumsrechts eingetragen. Sie beantragte beim Grundbuchamt Namensberichtigung. Hierzu legte sie den Beschluss eines Amtsgerichts vor, wonach sie als dem weiblichen Geschlecht zugehörig anzusehen ist und künftig den angegebenen weiblichen Vornamen trägt. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle vermerkte im Grundbuch, dass die Eigentümerin nunmehr aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts den weiblichen Vornamen führt. Hiergegen legte die Beteiligte Erinnerung ein und beantragte, mit ihrem neuen Namen unter Bezugnahme... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 08.03.2018
- 1 W 439/17 -

Änderung des Vornamens im Grundbuch nach Geschlechts­umwandlung muss mittels Zusatzes "Namensänderung" versehen werden

Ohne Zusatz besteht Unklarheit über Personenidentität

Soll der Vorname eines Eigentümers im Grundbuch nach einer Geschlechts­umwandlung in einen weiblichen Vornamen geändert werden, so muss dies durch den Zusatz "Namensänderung" geschehen. Denn es darf keine Unklarheit über die Personenidentität des Eigentümers bestehen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümerin einer Immobilie begehrte im Jahr 2017 nach ihrer Geschlechtsumwandlung die Änderung ihres bisherigen männlichen Vornamens in ihren nunmehr weiblichen Vornamen. Der Urkundsbeamte kam dem auch nach. Jedoch fügte er den Zusatz "die Eigentümerin führt nunmehr den Namen ..." hinzu. Die Eigentümerin hielt dies für unzulässig. Durch... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.02.2015
- II ZB 12/14 -

BGH: Keine Löschung des früheren Vornamens aus Handelsregister nach Geschlechts­umwandlung

Erkennbarkeit des früheren Vornamens zum Schutz des Rechtsverkehrs

Hat sich der Geschäftsführer einer GmbH einer Geschlechts­umwandlung unterzogen, kann er zwar die Berichtigung seines Vornamens im Handelsregister fordern. Unzulässig ist aber eine Löschung des früheren männlichen Vornamens. Soweit darin überhaupt ein Verstoß gegen das Offenbarungsverbot des § 5 Abs. 1 des Trans­sexuellen­gesetzes (TSG) liegt, ist dieser aufgrund des Schutzes des Rechtsverkehrs hinzunehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem sich der Geschäftsführer einer GmbH einer Geschlechtsumwandlung unterzogen hatte, beantragte die nunmehr weibliche Geschäftsführerin die Berichtigung ihres im Handelsregisters ursprünglich eingetragenen männlichen Vornamens. Dieser Berichtigung kam das Registergericht dadurch nach, dass es einen neuen Eintrag vornahm und den ursprünglichen... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 07.07.2014
- 6 K 392/14.TR -

Hinzufügen eines weiteren Vornamens setzt Vorliegen eines wichtigen Grundes voraus

"Ivabelle" als 2. Vorname nicht zulässig

Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage eines Mannes, der seinem Vornamen den Zweitvornamen "Ivabelle" hinzufügen möchte, abgewiesen, da für die Hinzufügung eines weiteren Vornamens wichtige Gründe vorliegen müssten.

Im Januar 2013 beantragte der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls bei der Beklagten die Eintragung eines weiteren Vornamens. Sein erster Vorname solle bestehen bleiben, jedoch wünsche er sich aus persönlichen Gründen die Hinzufügung des Zweitvornamens "Ivabelle".Nachdem dieser Antrag abgelehnt wurde, erhob der Kläger nach erfolglos durchgeführtem Widerspruchsverfahren... Lesen Sie mehr

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 20.06.2014
- 1 W 19/14 -

"Waldmeister" ist kein zulässiger Vorname

Vornamen darf Namensträger nicht der Lächerlichkeit preisgeben

Vornamen, die den Namensträger der Lächerlichkeit preisgeben könnten, sind unzulässig. Dies entschied das Oberlandesgericht Bremen und erklärte somit, dass "Waldmeister" kein zulässiger Vorname ist.

Die Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Verfahrens wollten ihrem Kind als dritten Vornamen den Namen "Waldmeister" geben.Nachdem sowohl das Standesamt Bremen als auch das Amtsgericht Bremen einen entsprechenden Antrag der Eltern abgelehnt haben, hat auch das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen entschieden, dass "Waldmeister" kein zulässiger Vorname ist.... Lesen Sie mehr

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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.04.2014
- 2 W 25/14 -

Löschung nicht notwendig: Neue Vornamen nach Geschlechts­an­gleichung dürfen im Handelsregister als Änderung vermerkt werden

OLG weist Antrag auf Löschung der zuvor geführten männlichen Vornamen der Geschäftsführerin im Handelsregister zurück

Die von der Geschäftsführerin einer GmbH vor einer Geschlechts­an­gleichung geführten männlichen Vornamen dürfen aus dem Handelsregister ersichtlich sein. Die nach der Geschlechts­an­gleichung geführten weiblichen Vornamen werden als eine Änderung im Handelsregister eingetragen, ohne dass die vorherige Eintragung der männlichen Vornamen gelöscht wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beteiligte ist Geschäftsführerin einer GmbH. Sie wurde in einem männlichen Körper geboren und trug zunächst männliche Vornamen. Weil sie sich seit langer Zeit dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlte, erreichte sie im Verfahren nach dem Transsexuellengesetz, dass durch gerichtlichen Beschluss ihre Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Entscheidung vom 24.11.1998
- 1 W 1503/98 -

Familienname der Mutter darf nicht als Vorname ihres Kindes verwendet werden

Auflösung der zwingend gebotenen Unterscheidung zwischen Vor- und Familiennamen

Ein Kind darf nach deutschem Namensrecht nicht den aktuellen Familiennamen der Mutter als weiteren Vornamen tragen. Dies gilt unabhängig davon, ob dies in anderen Ländern Brauch ist. Denn eine solche Namensgebung würde zu einer Auflösung der zwingend gebotenen Unterscheidung zwischen Vor- und Familiennamen führen. Dies hat das Kammergericht entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob ein Mädchen neben den Vornamen "Isabelle" auch den Familiennamen ihrer US-amerikanischen Mutter als weiteren Vornamen tragen durfte.Das Kammergericht entschied, dass es nach Art. 10 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 EGBGB ausgeschlossen sei, den von einem Elternteil aktuell geführten Familiennamen... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17.01.1979
- IV ZB 39/78 -

Vorname "Aranya" für Sohn: Weibliche inländische und ausländische Vornamen für männliche Kinder unzulässig

Zulässigkeit des Namens bei Zweifeln über Geschlecht des Vornamens und bei Erhalt eines weiteren eindeutig geschlechts­bezogenen Vornamens

Ein männliches Kind darf keinen im Inland oder Ausland gebräuchlichen weiblichen Vornamen erhalten. Nur wenn sich das Geschlecht des Vornamens nicht eindeutig bestimmen lässt und das Kind einen eindeutig geschlechtsbezogen Vornamen erhalten soll, ist die Namensnennung zulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall musste sich der Bundesgerichtshof im Jahr 1979 mit der Frage beschäftigen, ob ein männliches Kind zusätzlich zu den Vornamen "Marko" den Namen "Aranya" tragen durfte.Der Bundesgerichtshof führte zunächst aus, dass es keine allgemein-verbindlichen... Lesen Sie mehr

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 13.12.1983
- BReg 1 Z 79/83 -

Phantasiename: "Samandu" als erfundener Vorname für ein männliches Kind zulässig

Phantasienamen sind grundsätzlich erlaubt

Grundsätzlich dürfen Eltern ihrem Kind auch Phantasienamen geben. Dabei steht den Eltern ein großer Spielraum zur Verfügung. Daher ist der erfundene Vorname "Samandu" für ein männliches Kind zulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgericht hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob die Eltern ihren Sohn neben dem Vornamen "Bastian" auch den erfundenen Vornamen "Samandu" geben durften.Das Bayerische Oberste Landesgericht führte zunächst aus, dass es allgemeinverbindliche Vorschriften über die Wahl von Vornamen nicht... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 12.07.1989
- 15 W 256/89 -

Am 24. Dezember geborenes Mädchen darf mit Vornamen "Decembres Noelle" heißen

Grundsatz der Geschlechts­offenkundig­keit eines Vornamens ist gewahrt

Die Eltern eines am 24. Dezember geborenen Mädchens dürfen als Vornamen "Decembres Noelle" wählen. Dies ist vom Recht der Namensgebung umfasst. Der Grundsatz der Geschlechts­offenkundig­keit ist gewahrt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob die Eltern eines am 24. Dezember geborenen Mädchens ihr Kind den Vornamen "Juliana Decembres Noelle" geben dürfen.Das Oberlandesgericht Hamm führte dazu aus, dass das Recht der Eltern zur Namensgebung nicht uneingeschränkt gilt. Vielmehr finde es seine Grenze darin, dass... Lesen Sie mehr