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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 22.02.2013
- 6 K 869/12.KO -
Angler dürfen auf dem Weg zum Gewässer keine fremden Grundstücke ohne Zustimmung des Berechtigten überqueren
Betretungsrecht für fremde Grundstücke führt zu Eingriff in Eigentum Dritter
Angler dürfen nach dem Landesfischereigesetz zwar die an ein Gewässer angrenzenden Ufer zum Angeln betreten, auf dem Weg dorthin jedoch grundsätzlich keine fremden Grundstücke ohne Zustimmung des Berechtigten überqueren. Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn das Gewässer - im konkreten Fall der Rhein - als solches nicht auf einem zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Weg oder nur auf einem unzumutbaren Umweg erreicht werden kann. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls möchte an der Nordspitze der Halbinsel Oberwerth in Koblenz angeln. Um dorthin zu gelangen, muss er jedoch das Gelände des städtischen Freibades Oberwerth überqueren. Deshalb hatte er bei der beklagten Stadt die Festsetzung eines entsprechenden Betretungsrechts beantragt. Dies lehnte die Stadt unter Hinweis darauf ab, dass nach dem Landesfischereigesetz das
Gesetzeswortlaut sieht für Angler allein Gewährleistung der Erreichbarkeit des Gewässers vor - wenn nötig auch über Umwege
Das Verwaltungsgericht Koblenz gab nunmehr der beklagten Stadt Recht und wies die Klage ab. Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut müsse für den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.02.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
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Dokument-Nr. 15311
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