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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Angler“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 21.03.2022
- 3 K 848/21.KO -

VG Koblenz: Angelteichanlage darf nicht weiter betrieben werden

Fangreife Fische dürfen nicht aus Hälternetzen in den See gesetzt werden und danach an Angler freigegeben werden

Wer eine Angelteichanlage betreibt, indem er fangreife Fische aus Hälternetzen in den See setzt, um sie unmittelbar danach an Angler freizugeben, verstößt gegen das Tierschutzgesetz und gilt als unzuverlässig zum gewerbsmäßigen Handel mit lebenden Fischen. Ihm kann der Betrieb der Anlage untersagt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies die Klage des Betreibers einer Angelteichanlage ab.

Der Kläger beantragte im Jahr 2019 bei dem Beklagten zum Zwecke des Betriebs einer Angelteichanlage an dem von ihm gepachteten Stausee eine Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Handel mit lebenden Fischen. Das von ihm hierzu eingereichte Betriebskonzept sah vor, dass Fische (vorwiegend Forellen) angekauft, für eine angemessene Schonzeit unter Zugabe einer Erhaltungsfütterung in Netzgehegen in dem Stausee gehalten und im Anschluss zum Zwecke des Herausangelns kontaktlos in den Stausee gelassen werden. Auf Grundlage dieses Betriebskonzepts erteilte der Beklagte dem Kläger die beantragte Erlaubnis mit mehreren Nebenbestimmungen. Insbesondere legte er die beim... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 22.02.2013
- 6 K 869/12.KO -

Angler dürfen auf dem Weg zum Gewässer keine fremden Grundstücke ohne Zustimmung des Berechtigten überqueren

Betretungsrecht für fremde Grundstücke führt zu Eingriff in Eigentum Dritter

Angler dürfen nach dem Landesfischereigesetz zwar die an ein Gewässer angrenzenden Ufer zum Angeln betreten, auf dem Weg dorthin jedoch grundsätzlich keine fremden Grundstücke ohne Zustimmung des Berechtigten überqueren. Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn das Gewässer - im konkreten Fall der Rhein - als solches nicht auf einem zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Weg oder nur auf einem unzumutbaren Umweg erreicht werden kann. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls möchte an der Nordspitze der Halbinsel Oberwerth in Koblenz angeln. Um dorthin zu gelangen, muss er jedoch das Gelände des städtischen Freibades Oberwerth überqueren. Deshalb hatte er bei der beklagten Stadt die Festsetzung eines entsprechenden Betretungsrechts beantragt. Dies lehnte die Stadt unter Hinweis darauf ab, dass nach dem Landesfischereigesetz... Lesen Sie mehr