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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 29.03.2012
- 7 K 644/11.KO -
Bootsverleih in allgemeinem Wohngebiet unzulässig
Durch Hochdruckreiniger und Nasssauger erzeugter Lärm nicht mit der zu gewährenden Wohnruhe vereinbar
Die Nutzungsänderung eines Gebäudes zu einem Bootsverleih, der u. a. den Verleih von Kanus vorsieht und bei dessen Nutzung Bootsanhänger, Hochdruckreiniger und Nasssauger im Freien zum Einsatz kommen, verletzt Nachbarn eines allgemeinen Wohngebiets in ihren Rechten. Von der Umnutzung gehen für die Nachbarschaft vor allem aufgrund des zeitlichen Umfangs der genehmigten Nutzungen unzumutbare Beeinträchtigungen aus. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Im zugrunde liegenden Fall erteilte der Landkreis Bad Kreuznach auf Antrag der Bauherrin die
Nachbarn halten Bauprojekt ihnen gegenüber für rücksichtslos
Hiergegen legten Nachbarn Widerspruch ein und machten geltend, das Vorhaben sei ihnen gegenüber rücksichtslos. Es widerspreche dem Gebietscharakter der Umgebung, die als Allgemeines
Bootsverleih stellt für Nachbarschaft vor allem aufgrund des zeitlichen Umfangs der genehmigten Nutzungen unzumutbare Beeinträchtigung dar
Die daraufhin erhobene Klage der Nachbarn hatte vor dem Verwaltungsgericht Koblenz Erfolg. Das Vorhaben, so die Richter, verletze deren Rechte. Selbst wenn man zugunsten der Bauherrin von einem Mischgebiet ausginge, sei die genehmigte Nutzung nach ihrer Art nicht zulässig. Der Bootsverleih verfüge nach der Betriebsbeschreibung über ein Störpotenzial, das nicht mehr mischgebietsverträglich sei. Die Genehmigung lasse innerhalb der Betriebszeiten von 9 Uhr bis 21 Uhr lärmintensive Arbeiten wie das Reinigen der Boote mittels Hochdruckreiniger und Nasssauger im Freien bis 21 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zu. Damit erstrecke sich die erlaubte Nutzung auch auf die Zeit des Feierabends. Dem Gericht sei zudem im Ortstermin der Gebrauch des Hochdruckreinigers und des Nasssaugers vorgeführt worden. Der hierbei erzeugte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
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Dokument-Nr. 13353
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