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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wohngebiet“ veröffentlicht wurden
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15.02.2024
- 4 CE 23.2267 -
Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Beitragserhebung ist rechtswidrig
Einsatz der Drohne stellt einen erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die Beschwerde der Stadt Neumarkt-Sankt Veit im Landkreis Mühldorf am Inn zurückgewiesen und die geplante Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Ermittlung der Geschossfläche als rechtswidrig eingestuft.
Die Stadt Neumarkt-Sankt Veit plante ursprünglich für Oktober 2023 eine Drohnenbefliegung verschiedener Wohngrundstücke, um die Geschossfläche der dort vorhandenen Gebäude zu bestimmen. Die dadurch erlangten Daten sollten zur Berechnung des sog. Herstellungsbeitrags dienen, der für den Anschluss von Grundstücken an die gemeindliche Abwasserentsorgung erhoben wird. Nachdem der Antragsteller, dem ein Wohngrundstück im Stadtgebiet gehört, über die geplante Drohnenbefliegung informiert worden war, wandte er sich an das Verwaltungsgericht München, das seinem Eilantrag stattgab. Gegen diesen Beschluss legte die Stadt Beschwerde zum BayVGH ein. ... Lesen Sie mehr
Bayerisches Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22.01.2024
- 10 ZB 23.1558 -
Leinenzwang für Loisl und Schnipsi
Große Hunde in Gebieten mit Publikumsverkehr sind anzuleinen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den für zwei große Hunde aus dem Landkreis Günzburg angeordneten Leinenzwang bestätigt.
Der Kläger ist Halter zweier Hunde namens Loisl und Schnipsi. Mit Bescheiden aus dem Februar 2023 hat die Verwaltungsgemeinschaft als örtlich zuständige Sicherheitsbehörde für die beiden Hunde einen Leinenzwang angeordnet. Begründet wurde der Leinenzwang u.a. damit, dass die Hunde nach Aussagen mehrerer Betroffener frei herumlaufen würden. Die vom Kläger gegen den Leinenzwang erhobenen... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 22.11.2023
- 8 A 10433/23.OVG -
Kein Neubau einer Moschee in der vorgesehenen Dimension in Germersheim
Zweifel an der Gebietsverträglichkeit und unrealistische Prognosen im Bauantrag
Der Verein DITIB Türkisch Islamische Gemeinde Germersheim hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung der von ihm geplanten Moschee. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz, das damit das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße bestätigte.
Die neue Moschee sollte eine Nutzfläche von ca. 2.226 m² und zwei Gebetsräumen mit einer Gesamtfläche von insgesamt ca. 625 m² - in einem besonderen Wohngebiet in Germersheim, haben. Der Kläger stellte im Juni 2019 einen Bauantrag, der vom beklagten Landkreis Germersheim abgelehnt wurde. Seine hierauf im August 2022 erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht ab.Der... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 10.01.2023
- 3 K 121/22.MZ -
Kleiner Kfz-Betrieb nicht in allgemeinem Wohngebiet erlaubt
VG weist Klage ab
Eine im Nebenerwerb von dem Inhaber geführte Kfz-Werkstatt mit Betrieb an nur einem Tag in der Woche ist bauplanungsrechtlich in einem allgemeinen Wohngebiet unzulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Der Kläger beantragte die Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung seiner Garage in eine Kfz-Werkstatt mit einer Hebebühne und einem Hol- und Bringservice. Die beklagte Bauaufsichtsbehörde verweigerte die Baugenehmigung und führte aus, der Kfz-Betrieb sei in einem dem Wohnen dienenden allgemeinen Wohngebiet seiner Art nach generell unzulässig. Auf die Ausgestaltung des... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 09.12.2022
- 3 L 675/22.MZ -
Metallbaubetrieb neben Wohngebäude
VG Mainz lehnt Eilantrag ab
Ein metallverarbeitender Betrieb darf in der Nähe von Wohngebäuden errichtet werden, ohne dass es bei der Prüfung eines Nachbarrechtsbehelfs darauf ankommt, ob der der Baugenehmigung des Betriebs zugrunde liegende Bebauungsplan wirksam ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Die Antragsteller sind Eigentümer eines mit einem Wohngebäude bebauten Grundstücks, das nach dem Bebauungsplan in einem Mischgebiet gelegen ist. Auf dem angrenzenden Grundstück soll in ca. 17 m Entfernung eine rund 300 qm große Werkhalle für die Nutzung durch einen Maschinenbaubetrieb mit angrenzenden Büro- und Sozialräumen errichtet werden; dieses Grundstück ist Teil des in demselben... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 02.11.2022
- 10 B 1092/22 -
Haltung von Hängebauchschweinen im Wohngebiet ist keine zulässige Kleintierhaltung
Hängebauchschweine dürfen nicht im Garten eines Wohngrundstücks gehalten werden
Zwei Hängebauchschweine dürfen nicht weiter im Garten eines Wohngrundstücks in Recklinghausen gehalten werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden und damit einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt.
Die Stadt Recklinghausen ist gegen die Schweinehaltung unter anderem eingeschritten, weil insbesondere die Belästigung der Nachbarn durch Gerüche ein öffentliches Interesse an einer sofortigen Nutzungsuntersagung begründe. Das Verwaltungsgericht hielt diese Verfügung für rechtmäßig, weil die Halterin der Schweine (Antragstellerin) nicht im Besitz einer Baugenehmigung für die Nutzung... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.11.2021
- 4 C 1.20 -
Bundesverwaltungsgericht setzt Berliner Vorkaufsrecht Grenzen
Kein Vorkaufsrecht für Stadt Berlin nach Milieuschutzsatzung
Das Vorkaufsrecht für ein Grundstück, das im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung bzw. -verordnung liegt, darf von der Gemeinde nicht auf der Grundlage der Annahme ausgeübt werden, dass der Käufer in Zukunft erhaltungswidrige Nutzungsabsichten verfolgen werde. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Klägerin, eine Immobiliengesellschaft, wendet sich gegen die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts. Sie erwarb ein im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gelegenes Grundstück, das mit einem Mehrfamilienhaus aus dem Jahre 1889 bebaut ist, in dem sich 20 Mietwohnungen und zwei Gewerbeeinheiten befinden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich einer Verordnung, die dem... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 18.06.2021
- 1 LA 85/21 -
Für Zulässigkeit einer Gaststätte in allgemeinem Wohngebiet ist Vorhandensein bestehender Gaststätten unerheblich
Öffentliches Baurecht dient nicht als Konkurrenzschutz
Für die Frage der Zulässigkeit einer Gaststätte in einem allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO ist es unerheblich, ob die gebietsbezogene Nachfrage bereits durch vorhandene Gaststätten befriedigt wird. Das öffentliche Baurecht dient nicht dem Konkurrenzschutz. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Jahr 2021 in der Berufungsinstanz über die Zulässigkeit einer Gaststätte in einem allgemeinen Wohngebiet zu entscheiden. Gegen die Zulässigkeit wurde eingeworfen, dass im Einzugsgebiet der geplanten Gaststätte sowie im näheren Umkreis bereits weitere Gaststätten gab.Das Oberverwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.05.2021
- 7 B 369/21 -
30 m hoher Funkmast in reinem Wohngebiet zulässig
Zulässige Nebenanlage im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO
Ein 30 m hoher Funkmast ist in einem reinen Wohngebiet als Nebenanlage im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO zulässig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks Anfang des Jahres 2021 vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die genehmigte Errichtung einer 30 m hohen Mobilfunkanlage. Zugleich beantragte er Eilrechtsschutz. Er meinte, das Bauvorhaben liege in einem reinen Wohngebiet, weshalb die Errichtung des Funkturms unzulässig sei. Das... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 23.06.2021
- 3 K 488/20.MZ -
Keine Baugenehmigung für Flugzeughalle in Mainz-Finthen
VG Mainz zum Flächennutzungsplan für einen Flugplatz
Eine weitere Abstellhalle für Kleinflugzeuge auf dem Flugplatz Mainz-Finthen ist baurechtlich nicht genehmigungsfähig, denn deren Errichtung widerspricht dem Flächennutzungsplan der Stadt Mainz, der für das Baugrundstück Wohnbauflächen vorsieht. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Der klagende Luftfahrtverein Mainz e.V. beantragte die Baugenehmigung zur Erstellung einer Abstellhalle für Flugzeuge auf in ihrem Eigentum stehenden Flächen am Flugplatz Mainz-Finthen. Die Halle soll unmittelbar an bestehende Flughafengebäude in Richtung Süden angebaut werden. Die beklagte Stadt versagte die Erteilung der Baugenehmigung unter Hinweis auf den Flächennutzungsplan aus... Lesen Sie mehr
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