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Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 25.06.2009
- 7 L 561/09.KO -
VG Koblenz: Gesamtschule zur Aufnahme eines Schülers verpflichtet
Auswahlverfahren führt zu Ungleichbehandlungen unter den Bewerbern
Eine in Gründung befindliche Integrierte Gesamtschule kann im Einzelfall verpflichtet sein, einen Schüler vorläufig aufzunehmen, wenn es zuvor aufgrund eines Vergabeverfahrens für die freien Schulplätze zu einer Ungleichbehandlung der Bewerber kam. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Der Antragsteller bewarb sich neben 171 weiteren Schülern um die Aufnahme in eine Integrierte
Recht auf gleichberechtigten Zugang zu staatlichen Schule verletzt
Dieser Antrag hatte Erfolg. Das Recht des Antragstellers auf einen gleichberechtigten Zugang zu staatlichen Schulen und eine fehlerfreie Auswahlentscheidung, so die Richter, sei verletzt. Zwar dürfe der Vergabe der Schulplätze ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 32/09 des VG Koblenz vom 03.07.2009
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Dokument-Nr. 8100
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