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Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 01.07.2010
- 5 B 1479/10 u. a. -
Begrenzte Aufnahmekapazitäten – Schüler haben kein Anspruch auf Aufnahme in Integrierte Gesamtschule
Differenziertes Losverfahren der Schulleitung ordnungsgemäß und ohne Verfahrensfehler umgesetzt
Für Schüler besteht kein Anspruch auf Aufnahme an einer kapazitätsbeschränkten Integrierten Gesamtschule. Dies entschied das Verwaltungsgericht Oldenburg und lehnte damit mehrere Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab, mit denen Schülerinnen und Schüler ihre Rechte gegen die Nichtaufnahme in den 5. Schuljahrgang wahren wollten.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die "Helene-Lange-Schule" in Oldenburg und die Integrierte
Aufnahmekapazität orientiert sich an Vorgaben des Klassenbildungserlasses des Niedersächsischen Kultusministeriums
Das Verwaltungsgericht Oldenburg lehnte die Anträge ab. Es schloss sich der obergerichtlichen Rechtsprechung an. Danach findet der Zulassungsanspruch eines Schülers für eine
Aufnahmekapazität der Schulen nicht zu beanstanden – Losverfahren ordnungsgemäß umgesetzt
Die Antragsteller waren mit ihren Eilanträgen erfolglos, weil sämtliche Plätze der nicht zu beanstandenden Aufnahmekapazität der Schulen bereits vergeben waren. Im Übrigen hatten Schulleitung und Auswahlausschuss die gesetzlichen Vorgaben des § 59 a Abs. 1 NSchG für das differenzierte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.08.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Oldenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 10044
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