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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 25.10.2011
- 22 K 8391/09 -
Rammstein-Album „Liebe ist für alle da“ frei verkäuflich
Bundesprüfstelle unterlässt ordnungsgemäße, notwendige Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Jugendgefährdung
Das Musikalbum „Liebe ist für alle da“ der Gruppe „Rammstein“ gehört nicht auf die Liste der jugendgefährdenden Medien. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln und gab der Klage der Rechteinhaberin Universal Music GmbH gegen die Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien statt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien im November 2009 das gesamte Album „Liebe ist für alle da“ der Gruppe „Rammstein“ indiziert, da sie ein Bild im Booklet und das Lied „Ich tu dir weh“ für jugendgefährdend hielt.
Grundgesetzlich geschützte Kunstfreiheit der Band bei Entscheidung der Bundesprüfstelle nicht hinreichend berücksichtigt
Das Verwaltungsgericht Köln folgte dieser Argumentation nicht und bestätigte damit im Wesentlichen ihre am 31. Mai 2010 ergangene Eilentscheidung, die den Vertrieb des Albums bereits vorläufig ermöglichte (Az. 22 L 1899/09). Das Gericht kam zu dem Ergebnis, die Bundesprüfstelle habe die im Grundgesetz geschützte Kunstfreiheit der Gruppe „Rammstein“ in ihrer Entscheidung nicht hinreichend berücksichtigt. Die notwendige Abwägung der Kunstfreiheit auf der einen Seite mit der Jugendgefährdung auf der anderen Seite sei daher nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 12456
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